Schuldzinsen 2 Parteienhaus

  • Sehr geehrtes Forum,

    ich habe folgende Frage.

    Wir haben ein zwei Parteienhaus. In einer Wohnung wohnen wir selber und die andere haben wir vermietet. Soweit ich es weiß kann man 80% der Kreditsumme absetzen wenn ich einen Teil vermietet habe. Ich habe zweit Kredte, einen mit einer kleineren Summe und einen mit einer großen Summe. Bei der Eingabe in die Wiso Steuer Software muss ich hier jetzt beide Kredite eingeben und die Software berechnet automatisch den abzusetzenden Anteil oder ziehe ich das vorher ab und geben den bereits abzusetzenden Betrag ein? Ich weiß das leider nicht und finde hierzu auch nichts. Freue mich über eure Hilde oder Tipps.

    Viele Grüße

  • Soweit ich es weiß kann man 80% der Kreditsumme absetzen wenn ich einen Teil vermietet habe.

    Wo hast Du denn diesen Satz oder Wert her?

    Bei der Eingabe in die Wiso Steuer Software muss ich hier jetzt beide Kredite eingeben und die Software berechnet automatisch den abzusetzenden Anteil oder ziehe ich das vorher ab und geben den bereits abzusetzenden Betrag ein?

    Ds Programm gibt Dir doch alles vor.

  • Da solltest du dich bei dazu befugten Personen informieren! So, wie du das darstellst, ist es nämlich nicht. Da müssen einige Faktoren geprüft werden und das hat mit Programmbedienung nichts zu tun. Die Kreditsumme ist nicht abziehbar (gehört zum privaten Vermögen), maximal die zu zahlenden Zinsen und mögliche Kosten. Der Prozentsatz hängt an der Gestaltung der Kredite und dem Umfang der Vermietung ab. Alles nicht ganz so einfach.

  • Das habe ich im Netz gefunden.

    Wo hast Du denn diesen Satz oder Wert her?

    Ich habe mir die Steuer eine Zeit lang erstellen lassen und da wurde dieser Satz immer aufgeführt.

    Sorry, ich bin hier Anfänger und da ich diese 80% angesetzt habe bn ich mir natürlich unsicher ob ich die ganze Kreditsumme eingebe. Also dann sollte ich die gesammten Anschaffungskosten eingeben?

  • Ich habe mir die Steuer eine Zeit lang erstellen lassen und da wurde dieser Satz immer aufgeführt.

    Dann sollte Dir derjenige auch die gesetzliche Grundlage dazu sowie die Berechnungsgrundlagen darstellen und erläutern. ;)

    Das ist im Einzelfall nämlich nicht so einfach wie gedacht. Man muss schon den Sachverhalt insgesamt kennen.