Frage zu einem bestimmten Fall meiner Umsatzsteuer Voranmeldung (Rechnung aus USA)

  • Hallo Forum, nach etlichen Recherchen über Reverse Charge... brauch ich etwas Hilfe.

    Ich bin dabei meine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben und habe im Quartal 1 zwei Rechnungen für Software aus den USA bekommen, wobei Zahlungsinformationen besser dazu passen würden als Rechnungen, da weder Steuersätze noch Adressangaben und Co. aufgeführt sind.

    Da es sich aber höchstwahrscheinlich um einen Nettobetrag handelt, bin ich ja nach §13b als Leistungsempfänger verpflichtet die Umsatzsteuer abzuführen.
    Ich bin allerdings etwas verwirrt bei den Umschreibungen bzw. Hilfestellung verschiedener Artikel und der WISO ? Pop-ups.

    Den Abschnitt "Umsätze und Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet" habe ich gefunden, jedoch weiß ich nicht ob ich die Softwarelizenz unter

    "Übrige steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers nach §13b UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet"

    oder unter dem Punkt "Andere Leistungen" eintragen muss?

    Außerdem die Frage ob ich dann überhaupt berechtigt bin die Vorsteuer geltend zu machen (notfalls mit einem Eigenbeleg), wenn ich keine Rechnung habe, die rechtlich konform aufgestellt ist, sowie mir bis jetzt meine USt-ID noch nicht mitgeteilt wurde?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Angelika

  • miwe4 22. Juni 2025 um 13:44

    Hat das Thema geschlossen.
  • Außerdem die Frage ob ich dann überhaupt berechtigt bin die Vorsteuer geltend zu machen (notfalls mit einem Eigenbeleg), wenn ich keine Rechnung habe, die rechtlich konform aufgestellt ist, sowie mir bis jetzt meine USt-ID noch nicht mitgeteilt wurde?

    Dem Forum ist eine steuerliche Beratung in der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.

    Du solltest Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden. Der bietet insbesondere auch eine eingehende steuerliche Erstberatung an. Vor allem angesichts solcher Fragestellung dringendst angeraten.

    Im Übrigen sind wirklich alle denkbaren Sachverhalte schon zu jeder Software von Buhl in den entsprechenden Unterforen zur Software dargestellt und abgehandelt. Also bitte ggf. auch einmal die erweiterte Forumssuche mit geeigneten Suchbegriffen intensiv bemühen.