Guten Morgen, ich kann leider meine Einkommensteuererklärung nicht versenden, weil das Programm das aus folgendem Grund nicht zulässt: Das Programm gibt an, dass ich für die GbR den pauschalen Höchstbetrag der Homeoffice-Pauschale in der EÜR überschritten habe. Das Programm geht anscheinend von einem Gesellschafter aus. Es sind aber zwei Gesellschafter. Dementsprechend ist auch die Pauschale doppelt so hoch. Was kann ich tun, damit das Programm das Senden der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt zulässt? Sabine
Homeoffice Pauschale in der EÜR mit 2 Gesellschafter
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Sabine B. -
22. Juni 2025 um 09:15 -
Unerledigt
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weil das Programm
Welches Programm in welcher Version?
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WISO Steuer 2025 (für Steuerjahr 2024) Für Windows, Mac, Smartphones und Tablets | Digitaler Download.
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Für Windows, Mac, Smartphones und Tablets | Digitaler Download.
Und welche Variante davon nutzt Du jetzt?

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Ich nutze Windows.
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Und du weißt, dass hier eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung erstellt werden muss? Die EÜR einer GbR kann nicht in der ESt direkt eingeben und versandt werden. Das ist hier auch schon häufiger besprochen worden.
Die gesonderte Erklärung ist auch über dein Programm machbar. In der ESt steht dann nur noch in der Zeile Beteiligungen dein Ergebnisanteil.
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miwe4
22. Juni 2025 um 10:32 Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO Steuer (ab 2023) verschoben. -
Welcher Art GbR soll das denn sein? Eine Einkunftsermittlung für eine GbR ist nur in Ausnahmefällen für eine Ehegatten-GbR zulässig, wenn dieses die einzigen Überschusseinkünfte sind und es sich um einen einfachen Fall handelt. Ansonsten siehe @G5011.
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Ja, ich weiß, dass eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung erstellt werden muss. Hab ich bereits auch schon erstellt. Die EÜR wurde übrigens vom Finanzamt angefordert und letztes Jahr noch für richtig befunden. Letztes Jahr konnte ich damit auch noch die Homeoffice-Pauschale für beiide Gesellschafter eintragen und es wurde nichts beanstandet.
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In der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der GbR sind zwingend auch die Homeofficepauschalen im Rahmen der Sonder-BA zu erfassen. In der ESt sind nur die in dieser ermittelten Anteile am Ergebnis der GbR einzutragen. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.
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Ich habe sie dort erfasst. Aber auch da habe ich die Meldung bekommen, dass mein eingetragener Betrag den zulässigen Betrag übersteigt.
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Ich habe sie dort erfasst.
Und in der Feststellungserklärung sind sie auch richtig.
Aber auch da habe ich die Meldung bekommen, dass mein eingetragener Betrag den zulässigen Betrag übersteigt.
Was ohne bereinigte Screenshots der getätigten Programmeingaben leider niemand nachvollziehen kann.
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Ich habe sie dort erfasst. Aber auch da habe ich die Meldung bekommen, dass mein eingetragener Betrag den zulässigen Betrag übersteigt.
Bestimmt nicht bei den Sonder-Betriebsausgaben! Dies sind Kosten der Gesellschafter und nicht der GbR, daher gehören sie nicht in die EÜR selber, sondern in den Bereich der Sonderbetriebseinnahmen und - ausgaben. Dann funktioniert das auch. Du kannst dort allerdings nur eine Summe eintragen - den Beleg für die Zusammensetzung musst du in den Steuerunterlagen ablegen.
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Bestimmt nicht bei den Sonder-Betriebsausgaben! Dies sind Kosten der Gesellschafter und nicht der GbR, daher gehören sie nicht in die EÜR selber, sondern in den Bereich der Sonderbetriebseinnahmen und - ausgaben. Dann funktioniert das auch.
... sind zwingend auch die Homeofficepauschalen im Rahmen der Sonder-BA zu erfassen.
Ich habe sie dort erfasst. Aber auch da habe ich die Meldung bekommen, dass mein eingetragener Betrag den zulässigen Betrag übersteigt.
Deshalb ja:
Was ohne bereinigte Screenshots der getätigten Programmeingaben leider niemand nachvollziehen kann.