Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Steuererklärung, die ich aktuell anfertige. Als Psychologische Psychotherapeutin in Ausbildung arbeite ich sowohl als Psychologin im Angestelltenverhältnis, für welches meine berufsbegleitende Ausbildung, die anteilig am Arbeitgeber bezuschusst wird, relevant ist. Im Rahmen der Ausbildung ist jedoch auch eine selbstständige Tätigkeit vorgesehen.
Gebe ich meine Aubsildungskosten (Supervision, Selbsterfahrung, Institutsbeiträge) dann am ehesten unter Werbungskosten an oder unter der selbstständigen Tätigkeit? Ist ein Aufteilen sinnvoll?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar!
Liebe Grüße!