Ich habe die monatlichen Kontogebühren unter Konto 4320 als Ausgabe verbucht. Die Kosten erscheinen aber nicht in den einzelnden Abrechnungen. Was mache ich falsch?
Kontogebühren unter Konto 4320 als Ausgabe
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Womec -
19. Juni 2025 um 15:33 -
Unerledigt
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Servus,
soweit mein Stand: Kontogebühren, die dem Vermieter für die Verwaltung des Mietobjekts entstehen, sind keine umlagefähigen Nebenkosten und müssen vom Vermieter selbst getragen werden. Diese fallen unter die Verwaltungskosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Wenn Du das davon abgesehen machen willst oder musst, ist unter den Gebäude Stammdaten der Punkt 'Umlagekonten und Festlegung der Verteilung'. Dort muss Du diesen Punkt ändern und ein Verteilung bestimmen:
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Wenn dies verteilt wird, kann die ganze Abrechnung angefochten werden. Ist äußerst kontraproduktiv und kann dazu führen, dass ein Mieter auch alle gezahlten Abschläge rückfordern könnte. Besser diesen Betrag in der eigenen Steuererklärung als Werbungskosten aufführen - bringt weniger Ärger und ist abrechnungstechnisch gesehen das einzig korrekte Vorgehen.