Ich beziehe seit März 2003 eine Rente der amerikanichen Social Security . Bisher hat das Finanzamt den zu versteuernden Anteil auf 18% gesetzt,
Jedoch in 2024 auf 50% heraufgesetzt. Das Wiso-Programm rechnet weiter mit 18%.
Was ist richtig?
Ich beziehe seit März 2003 eine Rente der amerikanichen Social Security . Bisher hat das Finanzamt den zu versteuernden Anteil auf 18% gesetzt,
Jedoch in 2024 auf 50% heraufgesetzt. Das Wiso-Programm rechnet weiter mit 18%.
Was ist richtig?
den Eintrag habe ich in "Rentner/Renten(Bezugsmitteilung und Bescheide)/Rentenbezugsmitteilung und Rentenbescheide/Sonstige Verpflichtungsgründe" eingestellt dort berechnet das Programm 18%.
Müsste diese Rente unter einem anderen Punkt eingetragen werden?
den Eintrag habe ich in "Rentner/Renten(Bezugsmitteilung und Bescheide)/Rentenbezugsmitteilung und Rentenbescheide/Sonstige Verpflichtungsgründe" eingestellt dort berechnet das Programm 18%.
Das wäre dann aber § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG, was für die genannte Rente m.E. aber falsch wäre.
Müsste diese Rente unter einem anderen Punkt eingetragen werden?
M.E. ja: