Anlageverzeichnis und ER: Sie haben in den Abschreibungsdetails manuelle Änderungen vorgenommen

  • Hallo zusammen,

    ich habe in WMB im Anlageverzeichnis einen Monitor hinzugefügt.

    Die Abschreibungsdetails habe ich manuell angepasst.

    Wenn ich nun versuche eine Eingangsrechnung dem Anlagegut hinzuzufügen, kommt die Meldung

    "Sie haben in den Abschreibungsdetails manuelle Änderungen vorgenommen.

    Änderungen bewirken, dass die manuellen Änderungen der Abschreibungsdetails verworfen werden".

    Recht hat er ja, ich habe Änderungen vorgenommen. Aber ich verstehe die Fehlermeldung nicht ganz.

    Kann mir jemand von Euch bitte helfen?

    Vielen Dank.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Hallo lavender,

    entschuldige. Meine Ausgangsfrage war dann wohl nicht präzise genug :)

    Daher nochmal naträglich die Informationen:

    im Anlageverzeichnis einen Monitor hinzugefügt.

    zu was hinzugefügt? Zum Anlageverzeichnis oder zu einem WG z.b. Computer?

    warum die 92,nochwas nicht gleich komplett als Aufwand buchen?

    weil =>

    Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung BMF vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187)

    Zitat

    1.2

    Auch bei einer grundsätzlich anzunehmenden Nutzungsdauer von einem Jahr gilt, dass

    • die Abschreibung im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung, mithin bei Fertigstellung, beginnt,
    • die Wirtschaftsgüter in das nach R 5.4 EStR 2012 zu führende Bestandsverzeichnis aufzunehmen sind,
    • der Steuerpflichtige von dieser Annahme auch abweichen kann,
    • die Anwendung anderer Abschreibungsmethoden grundsätzlich möglich ist.

    Daher bin ich der Meinung gewesen, dass ich es hier erfassen muss.

    zu was hinzugefügt? Zum Anlageverzeichnis oder zu einem WG z.b. Computer?

    So war meine Konfiguration in der Maske:

    Viele Grüße und danke.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Meine Ausgangsfrage war dann wohl nicht präzise genug

    so ist es,

    Ist ja richtig mit der Abschreibungsdauer von elektronischen Geräten.

    Aber: ein Monitor ist, auch wenn er billig war, kein GWG, da nicht selbständig/eigenständig nutzbar. Also könntest Du ihn im Anlageverzeichnis nur zu einem vorhandenen Computer als Zweitmonitor hinzubuchen oder noch einfacher, über 6490 Reparaturen u. Instandhaltungen o. 6495 als Sofortaufwand ausbuchen