10. Juni 2025 um 17:10 #1 Kann ich die Neuanlage einer Wärmepumpe nur als Reparatur Handwerkerleistung den Arbeitslohn absetzen?Oder gibt es eine Förderung? und wo muss ich diesen dann eintragen? $35...Vielen Dank
10. Juni 2025 um 17:13 #2 Sorry, aber da kommt die Standardantwort: wir dürfen hier keine Steuerberatung leisten. Bitte wende Dich an die dazu Befugten.