Hallo Forum,
ich bin seit 2024 zu meinem Angestelltenverhältnis noch nebenberuflich teilselbstständig.
Ich habe für mein Angestelltenverhältnis schon die Formulare ausgefüllt.
Welche Formulare muss ich noch ausfüllen, um meine Kosten in der Teilselbstständigkeit einzutragen.
Ich nehme an das beide Tätigkeiten in einer Einkommenserklärung eingetragen werden müssen?
Kann mir jemand sagen wie und wo ich die Teilsebstständigkeit eintragen muss?
Danke un d Gruß
Michael