Angestellt und nebenberuflich selbständig tätig

  • Hallo Forum,

    ich bin seit 2024 zu meinem Angestelltenverhältnis noch nebenberuflich teilselbstständig.

    Ich habe für mein Angestelltenverhältnis schon die Formulare ausgefüllt.

    Welche Formulare muss ich noch ausfüllen, um meine Kosten in der Teilselbstständigkeit einzutragen.

    Ich nehme an das beide Tätigkeiten in einer Einkommenserklärung eingetragen werden müssen?

    Kann mir jemand sagen wie und wo ich die Teilsebstständigkeit eintragen muss?


    Danke un d Gruß


    Michael

  • Das kommt darauf an.

    Du musst entweder die Anlage G (gewerbliche Einkünfte) oder S (freiberufliche Einkünfte) wählen. Hierfür muss dann auch eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden (Anlage EÜR und bei Kauf von Anlagevermögen auch die Anlage AVEÜR). Geht bei geringen Einnahmen und Ausgaben im Modul Einkommensteuer, bei größeren Summen solltest du das gesonderte Modul für die Einnahmenüberschussrechnung wählen. Hat auch den Vorteil, dass du die Umsatzsteuererklärung (die einmal jährlich abzugeben ist, außer das Finanzamt hat verzichtet) aus diesem Modul heraus abgeben kannst sowie die Gewerbesteuererklärung (bei gewerblichen Einkünften).

  • miwe4 24. Mai 2025 um 12:23

    Hat den Titel des Themas von „Angestellt und Teiselbsständig“ zu „Angestellt und nebenberuflich selbständig tätig“ geändert.
  • Kann mir jemand sagen wie und wo ich die Teilsebstständigkeit eintragen muss?

    Wie denn, wenn Du rein gar nichts zu der Art der Tätigkeit sagst. Für die meisten gibt es übrigens gewisse Anzeigepflichten vor Aufnahme der Tätigkeit.

    Du solltest dringendst eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Angriff nehmen. Dem Forum jedenfalls ist eine steuerliche Beratung nach dem Steuerberatungsgesetz nicht gestattet.

  • Es sind ja nicht nur die "Kosten" einzutragen (das nennt sich im Programm Betriebsausgaben), sondern auch die Einnahmen aus deiner Tätigkeit. Deshalb habe ich ja auf die Einnahmneüberschussrechnung verwiesen.