Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Gewinnen aus Fondsverkäufen verrechnen?

  • Hallo liebe Buhl Foristen,

    ich habe eine Frage zu einem Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften, der seit mehreren Jahren vom Finanzamt ausgewiesen wird und von mir auch aus dem Vorjahr übernommen wird. Nun habe ich durch Fondsverkäufe einen Gewinn erwirtschaftet, der nach Abzug meines Sparerpauschbetrags zu Kapitelerträgen mit Abgeltungssteuer geführt hat. Diese habe ich auch in den entsprechenden Eingabefeldern für Kapitalerträge eingetragen. Ist es möglich diese Gewinne mit den o.g. Verlusten zu verrechnen? Falls ja, wie und wo müßte ich dazu noch etwas eintragen?

    Danke im Voraus

    Georg

  • Ein Blick ins Gesetz hätte Dir diese Frage erspart. ;)

    § 23 Absatz 3 Satz 7+8 Einkommensteuergesetz (EStG) - Private Veräußerungsgeschäfte

    Zitat

    7Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. 8Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend.

    Auch eine Steuersoftware, gleich welchen Anbieters, hätte das wohl mittels Ihrer Hilfen beantwortet.

  • Hallo miwe4,

    vielen Dank für deine Antwort. Ich habe nochmal meine alten Steuerbescheide herausgesucht und dort gesehen, dass ich 2007 erstmalig einen Verlust aus priv. Veräußerungsgeschäften hatte, der sich in 2008 auf den jetzigen Wert erhöht hat und der seit dem immer vorgetragen wurde... Ich glaube, ich habe damals einem Irrtum aufgesessen und fälschlicherweise die Verluste aus Fondsverkäufen dort eingetragen. Und erst durch deine Antwort herausgefunden, dass die Kapitalerträge nicht dort drunter erfasst werden sollten.