Hallo liebe Buhl Foristen,
ich habe eine Frage zu einem Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften, der seit mehreren Jahren vom Finanzamt ausgewiesen wird und von mir auch aus dem Vorjahr übernommen wird. Nun habe ich durch Fondsverkäufe einen Gewinn erwirtschaftet, der nach Abzug meines Sparerpauschbetrags zu Kapitelerträgen mit Abgeltungssteuer geführt hat. Diese habe ich auch in den entsprechenden Eingabefeldern für Kapitalerträge eingetragen. Ist es möglich diese Gewinne mit den o.g. Verlusten zu verrechnen? Falls ja, wie und wo müßte ich dazu noch etwas eintragen?
Danke im Voraus
Georg