Vorabpauschale bei Kapitalerträgen bei ausländischer Bank

  • Hallo,

    folgende Situation: Meine Frau ist Spanierin und arbeitet in Deutschland. Sie hat bei einer spanischen Bank Geld in einem Aktienfonds angelegt und dort angegeben, dass sie hier in Deutschland Steuern zahlt.

    Soweit so gut. Bisher hat sie nur Geld in den Fonds eingezahlt und keine Anteile veräußert. Laut neuem Investmentsteuergesetz von 2018 muss sie aber die jährliche Vorabpauschale entrichten. Nur wie gebe ich das in in Buhl Steuer Web an? Bei ausländischen Kapitalerträgen ist nur die Rede von Zinsen, Dividenden und Veräußerungen, soweit ich sehen kann. Muss ich dann die Vorabpauschale selbst ausrechnen und eintragen?

  • Wird die Pauschale denn von der Bank einbehalten? Doch eher nicht, wenn es eine spanische Bank ist. Du solltest dich vielleicht hierzu beraten lassen - nicht gezahlte Pauschalen können später bei einer Veräußerung nicht berücksichtigt werden. In Deutschland ziehen die Banken diesen Betrag nämlich direkt vom Korrespondenzkonto ab - berechnet wird dies mit dem festgesetzten Zinssatz auf den Stand des Vorjahres. Da es eine Steuervorauszahlung ist, können nur tatsächlich bezahlte Beträge berücksichtigt werden. Und zwar erst, wenn diese angerechnet werden auf Einkünfte.