Gewinnermittlung Kleinunternehmer - Steuernummer wird nicht aktzeptiert?

  • Hallo,

    ich habe vom Finanzamt 2 Steuernummern (Dies wurde mir heute so nochmal bestätigt)

    1. Steuernummer fpr PV Anlage

    2. Steuernummer für Zusammenveranlagung und Kleingewerbe


    Bei Wiso Steuer hatte ich das Problem, dass das Programm nie Steuernummer für das Kleingewerbe nicht akzeptiert hat, da dies die selbe ist wie die Zusammenveranlagung.

    Für das Kleingewerbe gebe ich eine "Nullmeldung" ab (Keine Einnahmen/Keine Ausgaben).

    Ich habe dann die Steuernummer weggelassen.


    Das Finanzamt teilte mir jetzt mit, dass bei der Übermittlung keine Gewinnermittlung übertragen wurde ?

    Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?

    Grüße

    awo

  • Billy 15. Mai 2025 um 10:49

    Hat den Titel des Themas von „Gewinnermittlung Kleinunternehmer - Steuernummer wird nicht aktzeptiert ?“ zu „Gewinnermittlung Kleinunternehmer - Steuernummer wird nicht aktzeptiert?“ geändert.
  • Geht aber nur, sofern für die PV-Anlage überhaupt noch eine Erklärung abzugeben ist. Es muss sich also schon um eine größere Anlage handeln.

    Sonst ist die Nummer für die ESt die richtige auch für die EÜR.

  • 1. Steuernummer fpr PV Anlage

    Unternehmer Ehemann, Ehefrau oder Eheleute? USt-Pflicht ja oder nein?

    Bei Wiso Steuer hatte ich das Problem, dass das Programm nie Steuernummer für das Kleingewerbe nicht akzeptiert hat, da dies die selbe ist wie die Zusammenveranlagung.

    Bei der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls wird doch ausdrücklich gefragt, ob eine von der Steuernummer der Einkommensteuer abweichende Steuernummer für den betrieb vorhanden ist. Wird das verneint, nimmt das Programm für dieses Unternehmen selbstverständlich auch automatisch die Steuernummer der ESt für die EÜR. Man muss die Zeilenbeschreibungen schon vollständig lesen.

    warum nimmst du nicht die StNr. vom PV-Gewerbe?

    Ich probier es mal so aus und trage beim Kleingewerberbe die selbe Nummer wie bei der PV Anlage ein.

    Blödsinn. Wie kommt man nur auf so etwas. Wenn für ein Unternehmen eine Steuernummer mit Gewerbekennzahl zugeordnet ist, dann hat das seinen Grund und da kann auch kein "Kunde" dran rumfuschen.

    :thumbup: und die andere ist für die Steuererklärung/Zusammenveranlagung

    Du kennst die Systematiken beim FA offensichtlich nicht. Also Vorsicht mit so Tipps, die für alle Seiten nur Durcheinander zur Folge haben.

    Geht aber nur, sofern für die PV-Anlage überhaupt noch eine Erklärung abzugeben ist. Es muss sich also schon um eine größere Anlage handeln.

    Genau.

    Sonst ist die Nummer für die ESt die richtige auch für die EÜR.

    Nein, nicht zwingend. Das FA teilt jedem Unternehmen eine entsprechende Steuernummer zu (mit entsprechender Gewerbekennzahl).

  • @miwe4

    Vielen Dank für Deine Hilfe!

    Die PV Anlage gehört mir und meiner Frau. 2024 sind wir noch Umsatzsteuerpflichtig. Dafür habe ich die vom Finanzamt ausgewiesene Steuernummer verwendet.

    Für 2025 habe ich Rückwirkend auf Jan. auf Kleinunternehmerregelung umgestellt.


    Bei der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls wird doch ausdrücklich gefragt, ob eine von der Steuernummer der Einkommensteuer abweichende Steuernummer für den betrieb vorhanden ist. Wird das verneint, nimmt das Programm für dieses Unternehmen selbstverständlich auch automatisch die Steuernummer der ESt für die EÜR. Man muss die Zeilenbeschreibungen schon vollständig lesen.

    Kann ich die hier im Nachgang noch einmal rein um nur die Anlage EÜR neu zu bearbeiten und einzeln übermitteln ?

    Grüße

    awo

  • Die PV Anlage gehört mir und meiner Frau.

    Somit zwingend andere Steuernummer als Einzelunternehmen, da es ein anderer Unternehmer ist.

    Für 2025 habe ich Rückwirkend auf Jan. auf Kleinunternehmerregelung umgestellt.

    Aber es geht ja wohl um 2024, oder?

    Kann ich die hier im Nachgang noch einmal rein um nur die Anlage EÜR neu zu bearbeiten und einzeln übermitteln ?

    Grundsätzlich schon. Musst Du mal bis zum Versand durchspielen. Und die ESt dann natürlich abwählen. Aber es kann sein, dass die Null Euro das Problem sind. Im Zweifel dann 1 Cent Einnahme und ein Cent Ausgabe eintragen und dies dem FA über die ergänzenden Angaben erläutern.