Kirchensteuer bei Zinsabschlagsteuer (ZASt) nach Kirchenaustritt einbehalten

  • Guten Morgen,

    ich bin im März 2024 von der Kirche ausgetreten.

    Leider wurde bei meinen Kapitalerträgen noch das komplette Jahr berechnet und nicht nur bis März.

    Angeblich, kann man irgendwo in der Erklärung angeben, wenn dies passiert, damit das zuviel gezahlte zurückgezahlt wird.

    Kann mir jemand sagen wo und vor allem wie ich das eingebe??

    Vielen Dank

  • Bei Kapitalerträgen steht dies doch in der Steuerbescheinigung der Bank und müsste meiner Meinung nach also auch mit der Anlage KAP erfasst werden.

    So ist es.

    ich bin im März 2024 von der Kirche ausgetreten. Leider wurde bei meinen Kapitalerträgen noch das komplette Jahr berechnet und nicht nur bis März.

    Die Kreditinstitute fragen die Daten zu Beginn eines Veranlagungszeitraums ab. Im Übrigen berechnet sich die Kirchensteuer in der ESt-Veranlagung nach der Jahressteuer und wird dann zuletzt gezwölftelt.

  • miwe4 8. Mai 2025 um 09:29

    Hat den Titel des Themas von „Kirchensteuer falsch berechnet“ zu „Kirchensteuer bei Zinsabschlagsteuer (ZASt) nach Kirchenaustritt einbehalten“ geändert.
  • Bei Kapitalerträgen steht dies doch in der Steuerbescheinigung der Bank und müsste meiner Meinung nach also auch mit der Anlage KAP erfasst werden.

    So ist es.

    Und von da übernommen:

    Kann mir jemand sagen wo und vor allem wie ich das eingebe??

    Und den Austritt auch entsprechend erfassen bei Religion / Kirchensteuerpflicht.

  • Ja der Austritt ist erfasst. Trotzdem rechnet das Programm mit der gesamten Kirchensteuer für das Jahr 2024, die in der Steuerbescheinigung erfasst ist.

    Die ich natürlich in der KAP bei Kirchensteuer erfasst habe.

    Es geht bei mir ja um den Austritt.

    Laut Bank wurde das NICHT automatisch angeglichen im Bescheid, momentan ist es auf das ganze Jahr gerechnet. Das solle man dann in der Steuererklärung angeben.

    Mein Maske sieht tatsächlich anders aus als bei dem Screenshot von Billy.

    Die Suchfunktion hatte ich tatsächlich auch schon benutzt, aber meine Frage ist wie man es eingibt. Wenn ich nur bis März in der Kirche war, kann ich ja nicht den gesamten Betrag eingeben.

    Und eine Steuervorauszahlung ist es ja eigentlich nicht.

    Trotzdem vielen Dank

  • Es geht bei mir ja um den Austritt.

    Das ist hier jedem klar.

    Mein Maske sieht tatsächlich anders aus als bei dem Screenshot von Billy.

    Programm aktuell? Was wurde wo genau erfasst (bereinigte Screenshots)?

    Wenn ich nur bis März in der Kirche war, kann ich ja nicht den gesamten Betrag eingeben.

    Selbstverständlich ist der gesamte Betrag einzugeben.

    Die Kreditinstitute fragen die Daten zu Beginn eines Veranlagungszeitraums ab. Im Übrigen berechnet sich die Kirchensteuer in der ESt-Veranlagung nach der Jahressteuer und wird dann zuletzt gezwölftelt.

    Und eine Steuervorauszahlung ist es ja eigentlich nicht.

    Selbst Lohnsteuer ist im Prinzip nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die ESt-Schuld. Ein paar Besonderheiten mal bei Seite gelassen. Und bei der ZASt eben der Abgeltungscharakter und unter Umständen eben der Antrag auf Günstigerprüfung.

  • Mein Maske sieht tatsächlich anders aus als bei dem Screenshot von Billy.

    Ich glaube, ich konnte das im Testfall nachvollziehen, daß das u.U. nicht automatisch greift. Habe da nur das Ende der Kirchenzugehörigkeit eingetragen und da wurde noch nichts aus den Kapitalerträgen gezogen.

    Dann habe ich aber mal eine Steuerbescheinigung geöffnet und den Eintrag für die Kirchensteuer im Eingabefeld der Bescheinigung markiert und die Bescheinigung noch mal gespeichert. Dann tauchten die Beträge bei der Kirchensteuer auf.

    Keine Ahnung, ob das ein Bug ist.