Laufende Provisionen in Einkommensteuer aus früherer selbstständigen Tätigkeit

  • Hallo :)

    Zum Überblick: Es geht um die Einkommensteuererklärung 2024. Ich war bis 31.12.2023 selbstständig tätig (Einzelunternehmen abgemeldet) und bin jetzt nur noch Rentner.

    Aus der selbstständigen Tätigkeit wurden in 2024 und werden auch noch aktuell und weiter laufende Provisionen (von Telekommunikationsanbieter) bezahlt. Dies sind monatlich ca. 60,00 €, also ca 720,00 € (einschl. Umsatzsteuer) im Jahr.

    Wo werden diese Einnahmen aus Provisionen (Bogen und Zeile) eingetragen.

    Danke für eure freundliche Nachrichten.

    Maximilian

  • Es geht um die Einkommensteuererklärung 2024. Ich war bis 31.12.2023 selbstständig tätig (Einzelunternehmen abgemeldet) ...

    Und was war mit Übergangsgewinn/-Verlust und Aufgabebilanz?

    Aus der selbstständigen Tätigkeit wurden in 2024 und werden auch noch aktuell und weiter laufende Provisionen (von Telekommunikationsanbieter) bezahlt. Dies sind monatlich ca. 60,00 €, also ca 720,00 € (einschl. Umsatzsteuer) im Jahr.

    Und warum wurde das Gewerbe abgemeldet, wenn doch weiterhin Betriebseinnahmen (EÜR) erzielt werden? :/

  • Danke miwe4 für deine Antworten, aber das ist ja Vergangenheit und das hat alles der Steuerberater erledigt.

    Jetzt mache ich die Steuererklärung selbst und da geht es nur darum die Provisionen in der ESterklärung richtig anzugeben. Also, wo werden diese Einnahmen aus Provisionen (Bogen und Zeile) eingetragen.

    VG Maximilian

  • Dann sollte es eine Aufstellung geben, wie der Aufgabegewinn ermittelt wurde. Hier müssten dann die Provisionen ausgewiesen sein, da die Forderungen mit Aufgabe in dein Privatvermögen übergegangen sind. Ob das sinnvoll war, will ich nicht beurteilen, da für die Steuer diese Einnahmen m. E. nach weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen.

  • Danke auch an alle Mitglieder

    und DANKE lavender :) - so hatte ich es mir gedacht und habe die erhaltenen Provisionen als sonstige Einkünfte nach § 22Nr. 3 EStG eingetragen.

    Bin gespannt auf die Rückfrage des Finanzamtes.

  • Wo werden diese Einnahmen aus Provisionen (Bogen und Zeile) eingetragen.

    erhaltene Leistungen nach Gewerbeabmeldung würde ich als Einkünfte aus Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG einstufen.

    Gehe mal auf Suche nach - weitere Einkünfte oder Provisionen

    Nein, sie stehen in Zusammenhang mit Einkünften aus unternehmerischer Tätigkeit (§§ 15,18 EStG). Und das ja wohl mehr als zweifelsfrei. Und wenn es "nur" nachträgliche Betriebseinnahmen mit EÜR sind. Im Zweifel ist ja auch noch die USt-Pflicht zu prüfen.