2024 lief meine o.g. Versicherung ab und ich bekam zum Stichtag eine Einmalzahlung überwiesen. Zwecks Finanzamt kam zusätzlich eine Bescheinigung wegen der Kapitalertragssteuer.
Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich mit der Einmalzahlung umgehen sollte. Die Versicherung wurde 2009 abgeschlossen. Ist das ausreichend, wenn ich die Angaben aus der Bescheinigung von der Versicherung nur bei der Steuererklärung mit übernehmen ?
Oder auch den Betrag der Einmalzahlung als zusätzliches Einkommen mit aufführen muss?
Danke
Bert