Wie bereitgestellte Steuerdaten für Einkommensteuerfestsetzung 2025 abholen?

  • Hallo,

    ich habe eine E-Mail erhalten, in der mir mitgeteilt wird, dass "über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Bescheiddaten zur Einkommensteuerfestsetzung 2025 zur Abholung bereitgestellt" wird. Das ist wohl der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid. Ich kann die Daten aber weder in Elster sehen noch habe ich einen Weg gefunden, diese mit WisoSteuer abzuholen. Mache ich etwas falsch oder bin ich einfach nur blind?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Bescheiddaten zur Einkommensteuerfestsetzung 2025

    weiß das Finanzamt schon, was du am Ende dieses Jahres alles an Einkünften haben wirst? Es geht doch eher um die Festsetzung für 2024. Wenn du über das Programm abgegeben hast, sollte der Bescheidabruf unter dem Reiter 5 Steuerbescheid prüfen erfolgen können.

  • weiß das Finanzamt schon, was du am Ende dieses Jahres alles an Einkünften haben wirst? Es geht doch eher um die Festsetzung für 2024.

    Das ist wohl der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid.

    Ich kann die Daten aber weder in Elster sehen noch habe ich einen Weg gefunden, diese mit WisoSteuer abzuholen.

    Im Elster-Portal sollte der nach Übermittlung verfügbar sein, über Software geht es meines Wissens nach noch nicht.

  • Bescheiddaten zur Einkommensteuerfestsetzung 2025

    weiß das Finanzamt schon, was du am Ende dieses Jahres alles an Einkünften haben wirst? Es geht doch eher um die Festsetzung für 2024. Wenn du über das Programm abgegeben hast, sollte der Bescheidabruf unter dem Reiter 5 Steuerbescheid prüfen erfolgen können.

    Nein, aber die schätzen anhand vergangener Jahre, wie viel ich wohl zahlen muss und dann bekommt man einen Vorauszahlungsbescheid. Und hier geht es tatsächlich um die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 2025.

    Danke für die Beiträge. Der Bescheid ist bisher nicht in Elster aufgetaucht. Scheint so, als würde NRW diese Form des Bescheides nicht über Elster bereitstellen.

  • Danke für die Beiträge. Der Bescheid ist bisher nicht in Elster aufgetaucht. Scheint so, als würde NRW diese Form des Bescheides nicht über Elster bereitstellen.

    Der EStVZ-Bescheid wird in NRW definitiv auch über Elster als PDF bereitgestellt, wenn die Einwilligung zur digitalen Bescheiderteilung im Elsterportal vorher beauftragt wurde.

  • Wobei im Beitrag #1 allerdings nicht von einem verbindlichen Bescheid die Rede ist:

    Ich habe nur darauf geantwortet und es auch entsprechend zitiert:

    Danke für die Beiträge. Der Bescheid ist bisher nicht in Elster aufgetaucht. Scheint so, als würde NRW diese Form des Bescheides nicht über Elster bereitstellen.

    Und die zugehörige Email über die Info zum digitalen EStVZ-Bescheid in NRW lautete:

  • Und die zugehörige Email über die Info zum digitalen EStVZ-Bescheid in NRW lautete:

    Klar, das ist der verbindliche Vorauszahlungsbescheid. Bei verbindlichen Bescheiden wird stets eine Kopie zum Abruf in Mein ELSTER bereitgestellt.

    Die unverbindlichen Bescheiddaten werden nur dann in Mein ELSTER bereitgestellt, wenn die zugrunde liegenden Erklärungen direkt aus Mein ELSTER übermittelt wurden.