Angabe der vorzeitigen (schädlichen) Kündigung der Riester Versicherung

  • Hallo zusammen,

    ich suche jetzt schon seit Stunden im Netz, in Foren und auch per AI und finde keine Information.

    Ich habe letztes Jahr meine Riester Rente bei der ERGO vorzeitig gekündigt.

    Mir liegt ein Schreiben der Versicherung vor, in dem Aufgeführt sind:

    • Summe aus Rückkaufwert ohne Überschussanteile, Überschussanteile und Bewertungsreserven
    • Rückzahlungsbetrag an ZfA
    • Ausbezahlte Summe

    Wo genau muss ich diese Angaben jetzt im WISO Steuersparbuch hinterlegen?

    Unter "Riester Verträge" kann ich den Vertrag zwar hinterlegen, aber nicht angeben, dass dieser gekündigt wurde.

    Kann mir jemand bitte sagen, unter welchem Kapitel und Unterkapitel ich das eintragen muss?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Sofern etwas zu berücksichtigen ist, was nicht im Rahmen der schädlichen Verwendung abgewickelt und verrechnet wurde, solltest Du doch eine entsprechende Steuerbescheinigung bekommen haben. Und im Zweifel dann den Bescheinigungsabruf (vorausgefüllte Erklärung) nutzen.

    Schädliche Verwendung und ihre Folgen - FinVerw NRW

  • Danke für deine Antwort miwe4.

    Bis auf die oben genannte "Abrechnung" habe ich nichts erhalten. Der Steuerabruf hat auch keine Daten geliefert.

    Ich bin mir unsicher, ob der den Finanzamt betreffende Part mit dem Rückzahlungsbetrag abgegolten ist, oder ob ich auf den verbleibenden Betrag noch etwas angerechnet bekomme (auch wenn das weniger ist, als ich ursprünglich überhaupt eingezahlt habe).

    Aus dem Link werde ich leider auch nicht viel schlauer

    Zitat


    Im Falle der schädlichen Verwendung müssen Sie sämtliche Ihrem Riestervertrag gutgeschriebenen Zulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzahlen

    das ist meinem Verständnis nach ja erfolgt.

    Zitat


    Außerdem müssen Sie Ihre im Altersvermögen angesammelten Erträge und Wertsteigerungen versteuern.

    Das ist meines Wissens nach gar nicht der Fall. Zumindest ist gegenüber der Einzahlung keine Wertsteigerung sondern eher ein Wertverlust vorhanden.

    Leider gibt es auch hier keinen Hinweis, wo das Thema aufgeführt werden müsste - zumindest nicht dass ich es gefunden hätte

  • nun, also, nein. ich habe vom Finanzamt die Info bekommen, dass der an die ZfA zurückgezahlte Betrag in der Anlage AV (Altersvorsorge) aufgeführt werden muss. Es gäbe hierfür wohl ein spezielles Feld...

    Jetzt ist die große Frage: Wo und wie mache ich das in WISO...?

  • Was sollte denn bei schädlicher Verwendung in der Anlage AV eingetragen werden können?

    Zitat

    In der Steuererklärung tragen Sie den Betrag, den Sie an die ZfA zurückgezahlt haben, in der Anlage AV ein. Es gibt ein spezielles Feld, in dem die "Rückzahlung der Zulage" (bei vorzeitiger Kündigung der Riester-Rente) vermerkt wird.

    Sie müssen die Rückzahlung der Zulagen in der Anlage AV angeben. Falls das Steuerprogramm WISO Schwierigkeiten bei der Eingabe hat, prüfen Sie die entsprechenden Felder zur Altersvorsorge oder ziehen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater zu Rate

  • Ich habe Deinen Post durchaus gelesen. Hast Du Dir aber überhaupt einmal die Anlage AV Zeile für Zeile durchgelesen? Dann würdest Du nämlich die Verwunderung von @Charlie49 und mir verstehen.

    Anlage AV 2024.pdf

  • irgendwie habe ich schon fast das Gefühl, das wurde per ChatGPT beantwortet...

    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator gelöscht)

    Hier gibt es kein einziges Feld, das "Rückzahlung" im Titel hat...

    ah danke miwe4, ich habe deinen Kommentar erst gesehen, nachdem ich diesen Post geschrieben habe.

    Ich werde morgen einmal anrufen... Danke für eure Hinweise!

  • Hier gibt es kein einziges Feld, das "Rückzahlung" im Titel hat...

    Genau.

    ah danke miwe4, ich habe deinen Kommentar erst gesehen, nachdem ich diesen Post geschrieben habe.

    Ich werde morgen einmal anrufen...

    Und netterweise das Ergebnis hier posten. ;)

  • nunja, also sie wusste jetzt auch nicht welches Feld das sein sollte...

    Ich soll nun den Sachverhalt bei den ergänzenden Angaben vermerken, sodass es dann bei der Bearbeitung geprüft werden kann.

    Aus meiner Sicht, wenn es nichtmal eine Möglichkeit gibt das anzugeben, sollte es eigentlich auch nicht relevant sein...

    Es bleibt auf jeden Fall spannend.

    Wenn ich nochmal etwas neues Erfahre kann ich es gerne hier mitteilen