Angabe Miteigentumsanteil von Eigentumswohnung bei Handwerkerrechnung für gesamtes Wohngebäude?

  • Hallo,

    mir liegt die Rechnung für die komplette Heizungserneuerung in dem Wohngebäude vor, in dem sich meine Eigentumswohnung befindet. Die Rechnung wurde über die Rücklagen jeweils anteilig von allen Wohnungseigentümern beglichen. Mir liegt aber keine Rechnung über den Anteil vor, der für meine Wohnung gilt. Ich kenne jedoch den Miteigentumsanteil meiner Eigentumswohnung. Die Kosten befinden sich nicht in der Nebenkostenabrechnung.

    In WISO Steuer kann ich unter "Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt" auswählen, dass eine Handwerker-Rechnung als Beleg vorliegt, "Heizungsanlage (Wartung, Reparatur und Austausch)" gibt es ebenfalls als Auswahlpunkt für die Art der Aufwendung. Dann noch ein Feld für den Rechnungsbetrag. Im Erklärungsfeld rechts daneben steht: "Tragen Sie hier bitte den Gesamtbetrag ein, der auf der Handwerkerrechnung steht."

    Nun frage ich mich: Müsste ich hier nicht noch irgendwo angeben können, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt und wie hoch der Miteigentumsanteil ist, da ja in diesem Fall nicht der gesamte Rechnungsbetrag nur von mir allein abgesetzt werden kann? Wenn ja, wo kann ich diese Eintragung in WISO Steuer machen? Zur besseren Veranschaulichung habe ich einen Screenshot angehängt (die persönlichen Daten habe ich entfernt).

  • So läuft das nicht. Der Verwalter hat alle relevanten Beträge zu bestätigen und insoweit Abrechnungen zu erstellen. Im Falle der Vermietung fallen die Abgänge aus Rücklagen dann unter die Erhaltungsaufwendungen und im Falle der Eigennutzung hat der Verwalter entsprechende Bescheinigungen über die nach § 35a EStG abziehbaren Beträge zu erstellen.

  • Hallo,

    es geht um eine vermietete Eigentumswohnung.

    Von der Investitionsrücklage der ETG wurde die Reparatur des Tiefgaragenstellplatzes bezahlt. Von dieser Position habe ich keine separate Rechnung. Ich möchte es aber als Erhaltungsaufwendung geltend machen. Ist dann der Rechnungsaussteller die Eigentümer-Abrechnung und das Rechnungsdatum das Erstellungsdatum der Abrechnung?

    Dankeschön!

    Frdl. Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von izlus (23. April 2025 um 09:26)

  • Einfach mal in einen nahezu gleichlautenden Thread verschoben, in dem die Lösung sowohl im Falle der Vermietung als auch im Falle einer Eigennutzung geschildert wurde.

    Bitte künftig vor dem Einstellen eines neuen Threads auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

    Und eigentlich auch schon durch Deinen eigenen Thread Verbrauch Instandhaltungsrücklage für vermietete Eigentumswohnung zu beantworten.