Einbruch, Verlust, Schaden: wo trage ich die in WISO-Steuer ein

  • Hallo!

    Ich hatte im Jahr 2024 einen Einbruch mit Diebstahl im Keller. Die Versicherunf hat nicht alles gezahlt. Wo kann ich in der Wisosteuer-Software den Verlust eintragen, damit das Finanzamt es anerkennt?

    Vielen Dank für die Antwort

  • Wo kann ich in der Wisosteuer-Software den Verlust eintragen, damit das Finanzamt es anerkennt?

    Im Zweifel nirgends, wenn es sich nicht um existentiell notwendige Dinge handelt oder der Tatbestand nicht unabwendbar war. Und selbst dann wären nur tatsächliche Wiederbeschaffungskosten ansetzbar und nicht der entstandene "Verlust/Schaden".

    Die Versicherunf hat nicht alles gezahlt.

    Dann ist es m.E. so oder so ausgeschlossen, da dann sicherlich nicht existentiell notwendige Dinge oder Unterversicherung bzw. Eigenbeteiligung.

  • miwe4 19. April 2025 um 14:04

    Hat den Titel des Themas von „Einbruch, Verlust, Schaden : wo trag ich die in die Wisosteuer-Software ein“ zu „Einbruch, Verlust, Schaden: wo trage ich die in WISO-Steuer ein“ geändert.
  • Ah okay. Und wenn ich 530 Euro von der Versicherung nicht erstattet bekommen hab und mir jetzt einen Computer von 700 Euro (Computer wurde einer gestohlen) kaufe, kann ich dann die 530 Euro ansetzen?

    Die Polizei hat den Einbruch mit Diebtahl aufgenommen und kann sozusagen die gestohlenen Gegenstände benennen.