PV Anlage und Einnahmen / Ausgaben

  • Hallo,

    ich habe auf meinem EFH eine PV Anlage mit 15,9 Kwp im Jahre 2013 installiert. Jetzt schreibt das Finanzamt, dass ich die Einnahmen nicht mehr versteuern muss. Wie ist es mit den Ausgaben wie Abschreibung und Schuldzins. Kann ich die weiterhin geltend machen oder entfällt dies im Gegenzug.

    Aktuell habe ich nur noch Differenzen mit meinem Finanzamt. Laut Software erhalte ich eine deutliche Erstattung, lt. FA muss ich nachzahlen. Als Vorauszahlung wollen sie die 8fache Vorauszahlung wie die Nachzahlung ist.

    Bisher waren die Wiso Berechnungen immer korrekt, diesmal nicht....

    Kann jemand meine Fragen beantworten.

    Danke und Gruß,

    Alex

  • Aktuell habe ich nur noch Differenzen mit meinem Finanzamt. Laut Software erhalte ich eine deutliche Erstattung, lt. FA muss ich nachzahlen. Als Vorauszahlung wollen sie die 8fache Vorauszahlung wie die Nachzahlung ist.

    Die Vorausazahlungen werden nicht aus der Nachzahlung errechnet, sondern aus der gesamten Steuerlast des jahres und dann durch 4 geteilt. Wenn der Bescheid nicht im ersten Quartal kommt, wird durch die Anzahl der Restquartale geteilt und als quartalsweise Vorauszahlung genannt.

    Im Bescheid gibt es immer am Schluss Erläuterungen. Hier müssten Abweichungen erläutert werden. Wenn Ausgaben nicht anerkannt wurden oder weitere Einnahmen geschätzt wurden, steht das dort.

  • Im Bescheid gibt es immer am Schluss Erläuterungen. Hier müssten Abweichungen erläutert werden. Wenn Ausgaben nicht anerkannt wurden oder weitere Einnahmen geschätzt wurden, steht das dort.

    Das ist doch gar nicht das Problem, denn:

    ich habe auf meinem EFH eine PV Anlage mit 15,9 Kwp im Jahre 2013 installiert. Jetzt schreibt das Finanzamt, dass ich die Einnahmen nicht mehr versteuern muss. Wie ist es mit den Ausgaben wie Abschreibung und Schuldzins. Kann ich die weiterhin geltend machen oder entfällt dies im Gegenzug.

    Und deshalb mein Link, in dem alle Fragen beantwortet sind und er seinen Irrtum aufklären kann. Da scheint einiges an ihm vorbei gegangen zu sein.

    Aktuell habe ich nur noch Differenzen mit meinem Finanzamt. Laut Software erhalte ich eine deutliche Erstattung, lt. FA muss ich nachzahlen. Als Vorauszahlung wollen sie die 8fache Vorauszahlung wie die Nachzahlung ist.

    Was durchaus nachvollziehbar erscheinbt, wenn der Verlust § 15 EStG nun einmal aufgrund der Gesetzesänderung wegfällt.