Wo gebe ich den "Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen" der Arbeitsagentur bei berufsständischer Rentenversicherung ein?

  • Hallo zusammen!
    Der Titel sagt es eigentlich schon. Wegen vorübergehendem Bezug von ALG 1 hat due Arbeitsagentur Betrag X an meine berufsständische Rentenversicherung überwiesen. Einen Bescheid darüber habe ich von der Arbeitsagentur bekommen und diese hat zudem einen Bescheid ans Finanzamt übermittelt. Dieser wird zwar von WISO abgerufen, aber laut Programm-Meldung nicht automatisch ins Programm übernommen.
    Ich finde es leider nicht eindeutig, wo ich den Betrag eintragen soll/muss.
    -> Allgemeine Ausgaben -> Altersvorsorge und Rentenversicherungen.
    Und dann?
    "Wurden Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen gezahlt, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgezeigt sind?" JA!

    Allerdings werden dann als Unteroptionen nur Arbeitnehmer, Selbstständige etc. aufgeführt.

    Oder zählt es als steuerfreier Zuschuss? Die Eingabe dort würde die steuerliche Rückerstattung immens schmälern.

    Über eine Hilfestellung würde ich mich sehr freuen!
    Besten Dank

  • Das habe ich getan und auch schon reichlich gegoogelt.
    Hier im Forum bin ich natürlich auch auf das Thema gestoßen und auf die mehrseitige Diskussion, die sich von 2019 bis 2024 zieht. Dass ich nicht alleinig zögere/hadere, den Betrag nach Gutdünken einzutragen, ist für mich die Bestätigung, dass die Platzierung im Programm nicht ganz eindeutig ist.
    Manche "Reiter", die sich laut Kommentaren von 2019 im Programm öffnen sollen, gibt es in der aktuellen WISO Version gar nicht mehr.
    Es ist ja sehr anwenderfreundlich, dass man eben nicht wie in Elster stur in die Zeilen einträgt, sondern dies über normalverständliche Fragen automatisiert passiert. Ich nutze WISO auch schon seit zig Jahren und auch in vermeintlich komplexeren Konstellationen mit Ehemann, der zig selbstständige Tätigkeiten hat. Will heißen: Normalerweise finde ich da immer eine recht eindeutige Lösung o.ä.


    Wenn es darum geht, dass sich die Steuer-Rückerstattung durch die Eintragung um 1500€ mindert, hinterfragt man schon mehrfach, ob man das jetzt gerade wirklich an der richtigen Stelle einträgt. In der Konstellation, dass ich es nicht ganz eindeutig finde. Gibt man es eine Zeile höher bei freiwillig gezahlten Beiträgen ein, bekommt man plötzlich eine deutlich höhere Summe erstattet.

    Ich bin an dieser Problematik (nebenbei) jetzt tatsächlich schon ein paar Tage lang immer wieder mal dran.

  • Nein. Nur die Agentur für Arbeit.
    Ich schreibe ja gerade hier, weil ich mir erhoffte, dass es Menschen gibt, die in der Hinsicht versierter sind als ich. Wenn ich es genau wüsste, würde ich niemandes Zeit unnötig in Anspruch nehmen. In anderen Lebensbereichen habe ich Expertise. In diesem nicht und finde die Ein- bzw. Zuordnung des Betrages nicht einfach.

  • Ich lese gerade einen (Titel durch Moderator gelöscht)-Artikel, in dem die Vorsorgeaufwendungen sehr gut erklärt sind.

    Der Zuschuss der Agentur für Arbeit zur berufsständischen RV wird ja dem Zuschuss des Arbeitgebers gleichgestellt sein.

    Und da mir in dem Artikel nun erklärt wird, dass die Vorsorgeaufwendungen um den Beitrag des Arbeitgebers (und somit entsprechend der AfA) gekürzt werden, werde ich es wohl unter steuerfreier Zuschuss eintragen. Und entsprechend damit leben müssen, dass die Erstattung geringer ausfällt.

    Falls sonst noch jemand anderen Input hat oder das bestätigen kann, freue ich mich.

    Ansonsten alles Gute!

  • miwe4 15. April 2025 um 21:39

    Hat das Thema geschlossen.
  • Der Zuschuss der Agentur für Arbeit zur berufsständischen RV wird ja dem Zuschuss des Arbeitgebers gleichgestellt sein.

    Und da mir in dem Artikel nun erklärt wird, dass die Vorsorgeaufwendungen um den Beitrag des Arbeitgebers (und somit entsprechend der AfA) gekürzt werden, werde ich es wohl unter steuerfreier Zuschuss eintragen.

    Das wurde hier im Forum mehrfach so erläutert, weshalb es nur der erweiterten Forumssuche und keinerlei Fremdartikel bedurft hätte.