Hallo zusammen!
Der Titel sagt es eigentlich schon. Wegen vorübergehendem Bezug von ALG 1 hat due Arbeitsagentur Betrag X an meine berufsständische Rentenversicherung überwiesen. Einen Bescheid darüber habe ich von der Arbeitsagentur bekommen und diese hat zudem einen Bescheid ans Finanzamt übermittelt. Dieser wird zwar von WISO abgerufen, aber laut Programm-Meldung nicht automatisch ins Programm übernommen.
Ich finde es leider nicht eindeutig, wo ich den Betrag eintragen soll/muss.
-> Allgemeine Ausgaben -> Altersvorsorge und Rentenversicherungen.
Und dann?
"Wurden Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen gezahlt, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgezeigt sind?" JA!
Allerdings werden dann als Unteroptionen nur Arbeitnehmer, Selbstständige etc. aufgeführt.
Oder zählt es als steuerfreier Zuschuss? Die Eingabe dort würde die steuerliche Rückerstattung immens schmälern.
Über eine Hilfestellung würde ich mich sehr freuen!
Besten Dank