Folgende Konstellation:
Steuerprogramm
1. Kind leiblich 16 Jahre lebt bei der Mutter im Haushalt - Vater nicht , Adresse bekannt , kommt seinen Unterhaltspflichten nach
2. Kind leiblich 6 Jahre lebt bei der Mutter im Haushalt mit dem leiblichen Vater
bei der Berechnung vom Steuerprogramm wird der Entlastungsbetrag gewährt ( Alleinerziehend )
wird nur Kind 2 eingegeben: entfällt dieser
wird nur Kind 1 eingegeben: wird dieser gewährt
wird Kind 2 und dann Kind 1 eingegeben rückt Kind 1 an 1. Stelle im Programm und dann Kind 2: dann wird der Entlastungsbetrag vom Programm gewährt (was lt. Finazamt nicht korrekt ist nach $24 b; Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft)
Was ist nun richtig ?
Programm oder Finanzamt