Umzugskostenpauschale Ausland für Ehepartner

  • Hallo zusammen,

    ich bin in 2024 aus Deutschland berufsbedingt ins Nicht-EU Ausland gezogen. Folglich habe ich nach dem Umzug Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit im Ausland, welche ich in Anlage N-AUS erfasst habe, da sie nach DBA in Deutschland steuerfrei sind. Die für mich relevante Umzugskostenpauschale beträgt für mich und meinen Ehepartner jeweils 1.350€.

    Diese Pauschale würde ich für mich ebenfalls auf Anlage N-AUS "Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA" eintragen, um sie im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.

    Nun frage ich mich, wo ich die Umzugskostenpauschale für meinen Ehepartner erfassen kann. Dieser hat keine Einkünfte im Ausland (somit auch keine Anlage N-AUS), der Umzug war durch meinen Berufswechsel bedingt.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Nun frage ich mich, wo ich die Umzugskostenpauschale für meinen Ehepartner erfassen kann. Dieser hat keine Einkünfte im Ausland (somit auch keine Anlage N-AUS), der Umzug war durch meinen Berufswechsel bedingt.

    Gar nicht, weil für diesen ja nicht beruflich veranlasst. Und bei Dir gelten die üblichen Regeln. Alleinstehend, verheiratet, Anzahl der Personen etc. .

  • Danke für die schnelle Antwort. Inwiefern gibt es dann überhaupt die Umzugskostenpauschal-Beträge für mitziehende Ehepartner / Kinder / Pflegebedürftige Erwachsene? Weil für diese wäre der Umzug ja nie beruflich veranlasst...

  • Inwiefern gibt es dann überhaupt die Umzugskostenpauschal-Beträge für mitziehende Ehepartner / Kinder / Pflegebedürftige Erwachsene?

    Und bei Dir gelten die üblichen Regeln. Alleinstehend, verheiratet, Anzahl der Personen etc. .

    Eben gemäß BUKG. Erklärt doch auch alles das Programm.

    R 9.9 LStH2025 - Umzugskosten