Guten Tag zusammen,
ich bin ein Angestellter (keine selbstständige Tätigkeit) und nutze WISO Steuer für die Steuererklärung (für 2024 und jetzt für 2025). Bei der Rentenversicherung zahlte ich in Versorgungswerk neben den Pflichtbeiträgen auch freiwillige Beiträge für die Höherversicherung ein. Diese habe ich bei "Sonderaufgaben" -> "Altersvorsorge und Rentenversicherungen" -> "Versorgungseinrichtungen - Zusätzliche freiwillige Beiträge Arbeitnehmer" eingetragen. Das Programnn berücksichtigte diese Angaben bei der Berechnung der Steuererstattung.
Das Finanzamt hat diese Zahlungen jedoch nicht berücksichtigt und hat dazu folgendes mitgeteilt: "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die
Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)".
Die o.g. Beiträge wurden selbstverständlich eingegeben.
Frage: warum berücksichtigt das Programm diese Angaben trotzdem als Steuererstattung?