Innergemeinschaftlichen Erwerb Vorsteuer richtig buchen in EÜR 2025 (WISO Steuer)

  • Liebes Forum,
    weil der 10. immer näher rückt und die Vorsteueranmeldung bis dahin gemacht sein muss, bitte ich euch um Hilfe.

    Ich bin Freiberufler und vorsteuerabzugsberechtigt.

    In Österreich habe ich Anlagevermögen gekauft. Dank USt-IDNr. zum Nettopreis, ohne die österreichischen 20% USt. Also ein ganz banaler innergemeinschaftlicher Erwerb.

    So weit so gut.

    Nun stoße ich in WISO Steuer beim Einbuchen der Neuanschaffung in das Anlagevermögen auf folgende Schwierigkeit:

    Vorsteuer: Hier bietet das Programm sage und schreibe 14 kryptische Wahlmöglichkeiten von "Keine Vorsteuer" bis "Umsatzsteuer §13b ...".

    Was in aller Welt wähle ich da aus?

    Ich hatte es mit "Umsatzsteuerfrei (Einkauf)" versucht, weil ich ja die österreichische Umsatzsteuer nicht gezahlt habe.
    Das scheint aber nicht zu stimmen, denn im Dialog der Umsatzsteuervoranmeldung wird dann der Kaufbetrag nicht bei innergemeinschaftlichem Erwerb sondern bei einem anderen Punkt für Immobilienbesitz aufgeführt.

    Ich blicke es einfach nicht und die Hilfefunktion im Programm funktioniert, aber hilft nicht, weil sie die Optionen von Anlagevermögen\Neuanschaffung\Vorsteuer nicht erklärt. :wacko:

    Wer kann helfen?

  • Billy 3. April 2025 um 11:26

    Hat den Titel des Themas von „Dringend wegen Frist: Innergemeinschaftlichen Erwerb Vorsteuer richtig buchen in EÜR 2025 (WISO Steuer)“ zu „Innergemeinschaftlichen Erwerb Vorsteuer richtig buchen in EÜR 2025 (WISO Steuer)“ geändert.
  • In Österreich habe ich Anlagevermögen gekauft. Dank USt-IDNr. zum Nettopreis, ohne die österreichischen 20% USt. Also ein ganz banaler innergemeinschaftlicher Erwerb.


    So weit so gut.

    Den Du im Zweifel im Rahmen einer eingehenden steuerlichen Erstberatung mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe klären solltest.

    Ich hatte es mit "Umsatzsteuerfrei (Einkauf)" versucht, weil ich ja die österreichische Umsatzsteuer nicht gezahlt habe.
    Das scheint aber nicht zu stimmen, denn im Dialog der Umsatzsteuervoranmeldung wird dann der Kaufbetrag nicht bei innergemeinschaftlichem Erwerb sondern bei einem anderen Punkt für Immobilienbesitz aufgeführt.

    Weil ein umsatzsteuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb ja nun einmal gerade kein steuerfreier "Umsatz" ist.

    Wer kann helfen?

    Wie gesagt, ein Steuerberater oder ggf. die erweiterte Forumssuche, weil es nun wirklich nicht die erste Frage zum einem umsatzsteuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb ist.

  • Du musst buchen mit einem Steuersatz, der sowohl Umsatzsteuer als auch Vorsteuern ermittelt, wobei darauf zu achten ist, dass es sich um eine Lieferung und nicht eine sonstige Leistung handelt, weil diese in der UStVA an unterschiedlichen Stellen ausgewiesen werden.

  • Also ein ganz banaler innergemeinschaftlicher Erwerb.

    diese Banalität, ...hast du wie gebucht?

    Unter Betriebsvermögen\Anlagevermögen als Wirtschaftsgut angelegt. Wie alle anderen WG auch.

    Dann "Neuanschaffung 2025" alles erfasst bis auf den Punkt Vorsteuer. Darunter bietet mir das Programm folgende Optionen:

    Meine Frage ist nun, was aus dem Dropdownmenü in meinem Falle zutreffend ist.

  • Du musst buchen mit einem Steuersatz, der sowohl Umsatzsteuer als auch Vorsteuern ermittelt, wobei darauf zu achten ist, dass es sich um eine Lieferung und nicht eine sonstige Leistung handelt, weil diese in der UStVA an unterschiedlichen Stellen ausgewiesen werden.

    Ich verstehe halt nicht, warum mir das Programm nur die deutschen Steuersätze anbietet, während die Ösis ja 20% buchen.

  • Naja, die Frage ist, welche Option aus dem Programmmenü die richtige für ist.

    Wenn du das weißt, freue ich mich auf eine kurze, respektvolle Antwort. Dafür sind Foren doch gedacht, oder?

  • Ähem, es geht um eine Programmfunktion und die Auswahl aus einem Dropdownmenü. Und es geht um Manieren.

    Was für "Manieren"? Es gibt hier Forenregeln, an die sich alle zu halten haben. Und ich kann nicht erkennen, daß dagegen in diesem Thread jemand verstoßen hätte. Höchstens mit Ausnahme von Dir, der Du jemanden angehst, der Dir gut gemeinte Ratschläge gegeben hat, die Dir nicht gefallen. Also lass es gut sein.

  • Wüsste nicht, wen ich "angegangen bin"? Und damit lasse ich es gut sein.

    Ähem, es geht um eine Programmfunktion und die Auswahl aus einem Dropdownmenü. Und es geht um Manieren.

    Was für "Manieren"? Es gibt hier Forenregeln, an die sich alle zu halten haben. Und ich kann nicht erkennen, daß dagegen in diesem Thread jemand verstoßen hätte. Höchstens mit Ausnahme von Dir, der Du jemanden angehst, der Dir gut gemeinte Ratschläge gegeben hat, die Dir nicht gefallen. Also lass es gut sein.

  • Billy 3. April 2025 um 15:57

    Hat das Thema geschlossen.