Software-Fehler in Wiso Steuer bei Verlustvortrag ?

  • Hallo

    Wir haben die Steuererklärung für 2021 mit Wiso Steuer gemacht.

    Man war "normaler Arbeitnehmer": Aber es gab keine Einnahmen, weil man eine kostenpflichtige Fortbildung gemacht hat.

    Die Ausgaben für die Fortbildung waren 3.500 Euro.

    Es gibt somit einen Verlustvortrag von 3.500 Euro.

    Wir haben nun den Steuerbescheid bekommen.

    Die Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung beträgt 0 Euro.

    Wir haben den Steuerbescheid mit Wiso Steuer runtergeladen.

    Wiso Steuer gibt an, dass alles ok ist: Die Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung beträgt 0 Euro.

    Aber wir sehen im Steuerbescheid keine Informationen zum Verlustvortrag. Auch gibt es keinen zweiten Steuerbescheid für den Verlustvortrag.

    Wir haben das Finanzamt angerufen und gefragt, wo wir Informationen zum Verlustvortrag finden.

    Das Finanzamt versteht auch nicht, warum der Verlustvortrag fehlt, da alle Fortbildungskosten akzeptiert wurden.

    Wir sollen einen schriftlichen Einspruch zu dem Steuerbescheid einreichen und das Fehlen des Verlustvortrag reklamieren.

    Frage:

    Warum hat Wiso Steuer beim Prüfen des Steuerbescheids diesen Unterschied bzw. diesen Fehler bzw. das Fehlen des Verlustvortrag nicht gefunden?

    Danke und viele Grüße

  • Die Ausgaben für die Fortbildung waren 3.500 Euro.

    Was hast Du warum wo wie eingetragen? Bereinigte Screenshots wären hilfreich.

    Es gibt somit einen Verlustvortrag von 3.500 Euro.

    Sofern es Werbungskosten und nicht Sonderausgaben waren, wo Du es angesetzt hast, sollte es so sein. Vorausgesetzt das FA hat das ebenso behandelt.

  • Mit der Funktion "Steuerbescheid prüfen" in Wiso Steuer.

    Wiso Steuer läd dann den Bescheid vom Finanzamt runter und gibt an, ob alles ok ist.

    Man kann sich den Bescheid auch als pdf anzeigen lassen.

    Ich glaube, Du verstehst mich falsch. Es ist ein Unterschied, ob man in ELSTER beantragt hat (Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe), daß der Bescheid ausschließlich elektronisch übermittelt wird als PDF oder ob man den Papierbescheid bekommt und nur bestimmte Bescheiddaten elektronisch abgerufen werden, die man sich auch als PDF exportieren kann.

    Wurde also in ELSTER auf elektronischen Versand umgestellt?

  • Und was ist im Elster-Portal zu finden?

    Das werde ich heute Abend prüfen.

    Was sollte dort vorhaden sein?

    Denn Steuerbescheid in Papierform haben wir bereits per Post erhalten. (ebenfalls ohne Verlustvortrag)

    Das Finanzamt hat bereits mitgeteilt, dass im Steuerbescheid der Verlustvortrag fehlt.

    Ich verstehe aber nicht, warum hat Wiso Steuer nicht erkannt, dass der Verlustvortrag im Steuerbescheid nicht vorhanden ist?.

  • Denn Steuerbescheid in Papierform haben wir bereits per Post erhalten. (ebenfalls ohne Verlustvortrag)

    Also keine elektronische Bekanntgabe und dann kann auch das Programm nichts anderes abrufen.

    Ich verstehe aber nicht, warum hat Wiso Steuer nicht erkannt, dass der Verlustvortrag im Steuerbescheid nicht vorhanden ist?.

    Da gibt es nichts zu erkennen, wenn im Bescheid nichts davon steht. Wenn alles glatt gelaufen ist bekommt man neben dem Steuerbescheid noch einen zweiten Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer.

  • Aber Wiso Steuer sollte dann prüfen, dass es diesen zweiten Bescheid für den Verlustvortrag gibt.

    Bzw. wenn es diesen nicht gibt, dass sollte Wiso Steuer dies bemängeln und darauf hinweisen.

  • Aber Wiso Steuer sollte dann prüfen, dass es diesen zweiten Bescheid für den Verlustvortrag gibt.

    Bzw. wenn es diesen nicht gibt, dass sollte Wiso Steuer dies bemängeln und darauf hinweisen.

    Wie denn? Das ist nicht der Einkommensteuerbescheid und die Daten dafür werden nicht übertragen.

    Aber davon abgesehen. Wenn alle Daten korrekt erfasst sind, wird das Programm einen Verlust berechnen und einen verbleibenden Verlustvortrag ausweisen:

    Und der Wert wird dann vom Programm bei der Datenübernahme ins Folgejahr übernommen. Wenn dafür allerdings kein zweiter Bescheid des FA vorliegt, dann musst Du den korrigieren/entfernen.

    P.S.: Bitte keine nutzlosen Vollzitate.

  • Denn Steuerbescheid in Papierform haben wir bereits per Post erhalten. (ebenfalls ohne Verlustvortrag)

    Dann gibt es auch keinen digitalen PDF-Bescheid, da nicht vorab beantragt.

    Denn Steuerbescheid in Papierform haben wir bereits per Post erhalten. (ebenfalls ohne Verlustvortrag)


    Das Finanzamt hat bereits mitgeteilt, dass im Steuerbescheid der Verlustvortrag fehlt.

    Da ja vorrangig ein Verlustrücktrag zu prüfen ist, verwundert das erst einmal nicht. Was ist denn in der Erklärung insoweit beantragt? Ich schrieb doch nicht ohne Grund:

    Was hast Du warum wo wie eingetragen? Bereinigte Screenshots wären hilfreich.

    Aber Wiso Steuer sollte dann prüfen, dass es diesen zweiten Bescheid für den Verlustvortrag gibt.

    Bzw. wenn es diesen nicht gibt, dass sollte Wiso Steuer dies bemängeln und darauf hinweisen.

    Da gibt es nichts, worauf hinzuweisen ist, wenn Du ggf. nichts beantragt hast und eben der Verlustrücktrag in Betracht kommt oder zumindest zu prüfen ist.