Warum werden im Vorjahr geleistete OSS-Umsatzsteuer-Zahlungen bei Datenübernahme ins nächste Jahr als Saldovortrag übernommen?

  • An das BZSt geleistete OSS-Umsatzsteuer-Zahlungen für Lieferungen in andere EU-Länder werden vierteljährlich auf Konto 1729 verbucht.

    Kann mir jemand den Hintergrund erläutern, warum aus der Summe dieser im Vorjahr geleisteten Zahlungen nach der Datenübernahme ins neue Jahr ein Saldovortrag gebildet wird und dieser als Verlust in die EÜR einfließt? Das ist doch im Vorjahr längst geschehen?!?

    Ich habe den Saldovortrag wie jedes Jahr einfach gelöscht. Aber es ist jedes Jahr dasselbe - warum?

  • warum?

    weil Du den Haken bei Saldenübernahme stehen hast lassen.

    Das Programm kann doch Deine persönlichen Wünsche nicht erahnen. Ja, den Saldo hätte ich gerne im nächsten Jahr, den nicht. u.s.w.

    Gerade bei Steuerkonten ergeben sich Salden welche im neuen Jahr auf "Vorjahr" umgebucht werden müssen. Die Bank o. Kasse hat ja auch einen Saldo der im neuen Jahr der gleiche ist.

    Also wenns nicht genehm ist, löschen. Ist immer noch besser als bei händischem Vortrag irgendwelche falschen Eingaben zu machen.

  • Ja bei der Datenübernahme habe ich den Haken für Saldovorträge stehen gelassen. Einige Salden will ich ja übernehmen, z. B. für die Abschreibungskonten. Beim Konto 1729 erschließt sich mir der Sinn nur so gar überhaupt nicht.

    Vielleicht habe ich meine Frage missverständlich formuliert: Die Frage zielte in meinem Kopf darauf ab, warum ausgerechnet für dieses Konto ein Saldovortrag gemacht wird, für alle anderen Ausgabenkonten aber nicht (wo es genauso wenig Sinn ergeben würde)? Die vierteljährlichen Überweisungen an das BZSt sind doch "einfache" Betriebsausgaben. Warum werden in 2024 geleistete und verbuchte Zahlungen aufsummiert und stehen dann - wenn man als unbedarfter Nutzer dem Programm vertraut und das nicht hinterfragt - 2025 erneut als gesamte Summe als Betriebsausgaben in der EÜR drin?

    Ich könnte es ja sogar verstehen, wenn die Differenz aus den 2024 eingenommenen USt-Beträgen und den 2024 an das BZSt gezahlten USt-Beträgen (die i.d.R. nicht gleich sind, da um ein Quartal verschoben) als Vortragssaldo erscheint. Das ist aber nicht der Fall. Der Vortragssaldo enthält einfach nur die Summe der Zahlungen.

    Aber ok, vielleicht mag es Fälle geben, in denen das relevant ist. ich nehme das mal so hin - meine EÜR ist wohl zu einfach.

  • Ich denke es ist nicht Zielführend Dir die Kontenklassen-/gruppen-/Arten zu erläutern, oder über das warum dies oder das nicht deinen Vorstellungen entspricht, entsprechen kann, zu diskutieren. Nimm was du zu diesem Preis geboten bekommst, oder wechsel zu einem Anbieter der Programme nach Deinen Bedürfnissen vertreibt.

  • Ich verstehe nicht, warum die Abschreibungskonten vorgetragen werden - auch dies sind Ausgaben und werden nicht vorgetragen.

    Grobe Regel bei EÜ-Erstellern:

    vorgetragen werden Banken, Kassen, Anlagenvermögen und - sofern vorhanden - erhaltene Kredite. Alles andere wird nicht vorgetragen.

  • Zitat von G5011

    Ich verstehe nicht, warum die Abschreibungskonten vorgetragen werden - auch dies sind Ausgaben und werden nicht vorgetragen.

    Ich meine natürlich "Anlagenvermögen" und nicht "Abschreibungskonten". Sorry für die Verwirrung! Ich habe das nicht gelernt, beschäftige mich genau 1x im Jahr etwas ausführlicher damit und den Rest des Jahres mit anderen Dingen. Da ist das eine oder andere schon mal wie eine Suppe aus Begrifflichkeiten.

    Grobe Regel bei EÜ-Erstellern:

    vorgetragen werden Banken, Kassen, Anlagenvermögen und - sofern vorhanden - erhaltene Kredite. Alles andere wird nicht vorgetragen.

    und 1729 "Steuerzahlungen aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Leistungen"...