Anlage G - Gewinn laut gesonderter und einheitlicher Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

  • Hallo,

    wir hatten die Steuererklärung meiner Frau die vergangenen Jahr mit einer anderen Software gemacht und nutzen nun für das Steuerjahr 2024 erstmals die WISO Software.

    Ich möchte Informationshalber Beteiligungen an Schiffsfonds angeben - die relevanten Werte selbst werden von Amts wegen übermittelt. Bisher hatte ich diese Fonds in Anlage G unter "Gewinn laut gesonderter Feststellung" aufgeführt (Zeile 9 in Anlage G 2024).

    Allerdings schaffe ich es mit der Wiso Software nicht dieses Feld zu befüllen. Sobald ich eine Beteiligung als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" erfassen will, muss ich unter Art der Beteiligung entweder "Mitunternehmer" oder "Einzelunternehmer" auswählen. Wie kann ich stattdessen einfach direkt den "Gewinn laut gesonderter Feststellung" in Zeile 9 erfassen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • ... muss ich unter Art der Beteiligung entweder "Mitunternehmer" oder "Einzelunternehmer" auswählen.

    Was ja auch zutreffend ist, da es für "Mitteilungseinkünfte" insoweit unterschiedliche Kennziffern gibt. Und hier ist es eben Mitunternehmer.

  • Alles klar, danke für die Hilfe. So hatte ich es intuitiv auch ausgefüllt. Ich war mir nur unsicher, da es in den vergangenen Jahren wie beschrieben anders angegeben war - aber dann lag ich damals falsch.

    Danke!

  • Gerne. Die Unterscheidung bzw. die unterschiedlichen Kennziffern gibt es aber schon immer. Einmal für für gesondert festgestellte Einkünfte (z.B. ein Inhaber mit Unternehmen im anderen Finanzamtsbereich) und zum anderen für gesondert und einheitlich festgestellte Einkünfte (eben bei mehreren Eigentümern/Beteiligten einheitlich für alle in einem gesonderten Verfahren durchgeführt). Ich habe insoweit auch einmal die Themenüberschrift angepasst.

  • miwe4 1. April 2025 um 16:14

    Hat den Titel des Themas von „Anlage G - Gewinn laut gesonderter Feststellung“ zu „Anlage G - Gewinn laut gesonderter und einheitlicher Feststellung der Besteuerungsgrundlagen“ geändert.