Kirchensteuer trotz geringem Einkommen

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe im letzten Jahr insgesamt 4.400 € Bruttolohn erhalten und Elterngeld (kein steuerpflichtiges Einkommen).

    Die von meinem Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer beträgt 44 € und die Kirchensteuer 0 €.

    Hier meckert das Programm und sagt das aufgrund der Kirchenzugehörigkeit Kirchensteuer fällig wäre.

    Für mein Verständnis ist aber für das Jahr weder Lohn- noch Kirchensteuer fällig.

    Durch den fehlenden Eintrag soll aktuell ca. 175 € nachgezahlt werden.
    Das ergibt überhaupt keinen Sinn, da ich unter dem Grundfreibetrag liege.

    Ist das so richtig?

    Danke im Voraus.

  • Ist das so richtig?

    Nein, denn Du verwechselst diverse Dinge.

    Die von meinem Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer beträgt 44 € und die Kirchensteuer 0 €.

    Hier meckert das Programm und sagt das aufgrund der Kirchenzugehörigkeit Kirchensteuer fällig wäre.

    Was ja grundsätzlich auch zutrifft. Bestätigt man halt als ok.

    Durch den fehlenden Eintrag soll aktuell ca. 175 € nachgezahlt werden.

    Du zahlst nicht für 44€ Lohnsteuer bzw. dazu fehlende Kirchensteuer (8%/9%) 175€ ESt nach. Sondern vielmehr werden dem Progressionsvorbehalt i.S.d. § 32b EStG unterliegende Einnahmen vorliegen, die entsprechende Konsequenzen haben:

    und Elterngeld

    Denn Du irrst insoweit:

    kein steuerpflichtiges Einkommen

    siehe: § 32b EStG Progressionsvorbehalt -> steuerfrei, aber erhöht den Steuersatz auf die restlichen Einkünfte

    Das ergibt überhaupt keinen Sinn, da ich unter dem Grundfreibetrag liege.

    Genau da irrst Du aus dem vorgenannten Grund eben wieder.

    Du solltest Dir einmal die Steuerberechnung Deines Programms sowie dessen detaillierte Erläuterungen genauer anschauen.