Korrektur Besteuerung von Dienstwagen bei untermonatigem Fahrzeugwechsel?

  • Hallo zusammen,

    im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2024 bin ich gerade dabei mit WISO im Bereich Arbeitnehmer / Lohnsteuerbescheinigungen die "Korrektur Besteuerung von Dienstwagen" auszufüllen, da ich statt der 0,03% Pauschale die Einzelbewertung verwenden möchte. Nun ist die Besonderheit, dass ich im Monat Januar den Dienstwagen gewechselt habe (2 Tage den alten, 3 Tage den neuen). Die Bruttolistenpreise unterscheiden sich natürlich auch, weshalb ich in WISO zwei Fahrzeug-Einträge erfasst habe. Was muss ich aber nun bei "Anzahl der Monate" beim jeweiligen Dienstwagen eintragen? Ich habe versucht für Dienstwagen Nr. 1 als Anzahl "1" zu hinterlegen und für Dienstwagen Nr. 2 als Anzahl "12", komme damit aber am Ende nicht auf den richtigen Korrekturbetrag. Gibt es hier noch weitere Möglichkeiten? Ansonsten wäre mein Plan den Korrekturbetrag manuell als separate Lohnsteuerbescheinigung mit negativem Bruttoarbeitslohn zu erfassen.

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  • Du musst es doch nur genau so handhaben, wie es eben der AG bei Anwendung der 1%-Regelung zu handhaben hat. Und da sollte das im Monat überwiegend genutzte Fahrzeug als Grundlage genutzt worden sein, was sich ja über die Lohn-/Gehaltsabrechnung prüfen lässt.

  • Du musst es doch nur genau so handhaben, wie es eben der AG bei Anwendung der 1%-Regelung zu handhaben hat. Und da sollte das im Monat überwiegend genutzte Fahrzeug als Grundlage genutzt worden sein, was sich ja über die Lohn-/Gehaltsabrechnung prüfen lässt.

    Danke für die Antwort! Als "überwiegend genutzt" wurde für diesen Monat zwar Fahrzeug Nr. 2 vom AG ausgewiesen und auch für den geldwerten Vorteil nach 1%/0,03% Regelung in der Gehaltsabrechnung für diesen Monat herangezogen, aber bei der vom AG bereitgestellten Berechnung des gwV laut Einzelaufstellung wird dann gemischt: Die Summe ergibt sich aus 2 Tagen mit [BLP Auto 1 * 0,002% * km] + 3 Tagen mit [BLP Auto 2 * 0,002% * km]. Die Differenz des geldwerten Vorteils enthält somit dann auch diese gemischte Rechnung und mit WISO bekomme ich es dann nicht hin, dass der Korrekturbetrag mit dem Korrekturbetrag laut Berechnung des AGs übereinstimmt.

  • 2018-04-04-LSt-Behandlung-Ueberlassung-betrieblichen-Kfz-Arbeitnehmer.pdf

    Und ansonsten lassen sich doch hinsichtlich der Privatfahrten problemlos mehrere Fahrzeuge anlegen (Eintrag hinzufügen).

  • 2018-04-04-LSt-Behandlung-Ueberlassung-betrieblichen-Kfz-Arbeitnehmer.pdf

    Und ansonsten lassen sich doch hinsichtlich der Privatfahrten problemlos mehrere Fahrzeuge anlegen (Eintrag hinzufügen).

    Im Dokument konnte ich leider auch nichts finden bzgl. untermonatigem Wechsel des Dienstwagens. Und in WISO scheint es nicht möglich sein verschiedene BLPs für „Anzusetzender Wert der Berechnung 0,03%“ und „Anzusetzender Wert der Berechnung 0,002%“ zu hinterlegen. Mehrere verschiedene Fahrzeug-Einträge für denselben Monat anzulegen, führt ebenso zu falschen Ergebnissen, weil dann „Anzusetzender Wert der Berechnung 0,03%“ fälschlicherweise mehrfach in der Gesamtsumme berücksichtigt wird.

  • Ok, das würde für mich heißen, dass der AG einen Fehler gemacht hat und innerhalb eines Monats nicht zwei verschiedene BLPs für die Berechnung der 0,002%-Methode hätte verwenden dürfen.

    Nein, Du hast einen Denkfehler. Der AG hat dann doch schon die für Dich günstigste Regelung angewendet. Eine Korrektur ist nur möglich und erforderlich, sofern beim Lohnsteuerabzug die 0,03%-Regelung angewendet wurde. Das erläutert aber auch das Programm.

  • Ok, das würde für mich heißen, dass der AG einen Fehler gemacht hat und innerhalb eines Monats nicht zwei verschiedene BLPs für die Berechnung der 0,002%-Methode hätte verwenden dürfen.

    Nein, Du hast einen Denkfehler. Der AG hat dann doch schon die für Dich günstigste Regelung angewendet. Eine Korrektur ist nur möglich und erforderlich, sofern beim Lohnsteuerabzug die 0,03%-Regelung angewendet wurde. Das erläutert aber auch das Programm.

    Sorry da habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Abgerechnet wurde 2024 immer nach der 0,03%-Regelung. Der AG bietet aber ein Tool an, um die Einzelfahrten zu erfassen und ermöglicht es dann damit ab Jahresende einen Bericht/Anlage für die Einkommenssteuererklärung zu generieren, um die Differenz geltend machen zu können. Also muss ich es schon selbst korrigieren. Und ich wollte es in WISO eben so eintragen, dass die Gesamtsumme aus dem Bericht hierzu identisch ist.

  • Dann bin ich wieder bei:

    Du musst es doch nur genau so handhaben, wie es eben der AG bei Anwendung der 1%-Regelung zu handhaben hat. Und da sollte das im Monat überwiegend genutzte Fahrzeug als Grundlage genutzt worden sein, ...

    Eben bezogen auf die standardmäßige Pauschalierung.

  • Kann man m.E. aus § 8 Absatz 2 Sätze 2+3 EStG ableiten ableiten:

    Zitat

    2Für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten gilt § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 entsprechend. 3Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie der Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3.