Hallo,
ich bin auf der Suche nach den Auswirkungen der Angabe "Art / Grund der Fortbildung", weder ein Blick in das Gesetz noch die LstR konnten mir dazu helfen.
Es stehen zur Auswahl:
- Fortbildung mit inhaltlichen Bezug zum Arbeitsverhältnis
- Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum Arbeitsverhältnis
- Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten
Zum Hintergrund: Vollzeit Masterstudent (Natürlich wird auch Zuhause viel gelernt.
- mit Werkstudentenstelle (zT HO) bei einem Forschungsinstitut, beschäftigt nach WissZeitVG. Inhalte überschneiden sich zum Teil, daher ließe quasi jede der drei Optionen konstruieren - auch wenn ich "Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis" für nicht ganz passend ansehe, da niemand dauerhaft Werkstudent bleiben kann noch will.
Das Masterstudium fällt auf jeden Fall in die letzte Gruppe, das Beispiel in Wiso Steuer "WI Masterstudentin, die nebenher als Paketzustellerin arbeitet" wird aber in die 2. Gruppe verortet. Insofern, stellt sich für mich die Frage nach den Auswirkungen der jeweiligen Wahl.
Ich bin um jeden Tipp oder Literaturhinweis dankbar ![]()
Mir ist klar, dass hier keine Steuerberatung erfolgt.