Lohn , Arbeitsmittel Fahrtkosten

  • Die Eingabemaske hat doch alles Zeile für Zeile beschrieben. Einfach nur lesen und den Anleitungen rechtsseitig oder mit Anklicken des Vorstehenden Fragezeichens folgen.

    Auch wurde die Frage in der Art schon mehrfach im Forum gestellt und beantwortet und sollte sich über die erweiterte Forumssuche finden lassen.

  • ich habe 6 Rechnungen, auf keiner steht etwas von absetzbaren Kosten.

    Ernsthaft? Mal Presse oder Programmerläuterungen verfolgt? Aber hoffentlich wenigstens nicht bar bezahlt, oder?

    Und nun? :(

    Rechnungen berichtigen lassen.

  • Naja, bei einer Kesselreinigung wird wohl auf der Rechnung stehen, dass in Bezug auf § 35a EStG keine Materialkosten enthalten sind, das reicht auch, um 100 % als Lohn anzusetzen, sofern die Rechnung bargeldlos beglichen wurde.

  • Da irrst du - ich habe gerade letzten Monat eine solche erhalten, da waren durchaus Materialkosten enthalten (Austauschteile, verwendete Reinigungsmittel). Und es muss ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung sein (genauso wie der Hinweis auf die 2 Jahre Aufbewahrungspflicht).

    Es wird wohl nicht nur rein mechanisch mit "Irxenschmalz" (bayrischer Ausdruck für schweißtreibende Arbeit) gearbeitet worden sein.

  • Naja, bei einer Kesselreinigung wird wohl auf der Rechnung stehen, dass in Bezug auf § 35a EStG keine Materialkosten enthalten sind, das reicht auch, um 100 % als Lohn anzusetzen, sofern die Rechnung bargeldlos beglichen wurde.

    Also auf meinen Rechnungen steht seit jeher zulässigerweiser Weise immer "Zuschlag für Mess- und Reinigungsmaterial (Pauschale)". Das Messprotokoll wird nicht alleine mit Handauflegen erstellt. ;)

  • Es ist kein Messprotokoll, sondern die Reinigung des Kessels für Brauchwasser. In Gegenden mit kalkhaltigem Wasser sollte man das spätestens nach 2 Jahren machen, sonst setzt sich der Kalk am Heizstab ab und das Wasser wird nicht mehr richtig aufgewärmt. Diese Kesselreinigung (wir haben einen Wartungsvertrag dafür) wird mit lebenmitteltauglichen Chemikalien gemacht, damit der Heizstab und die Kesselwand wieder "sauber" wird. Und die Materialien hierfpr sind nicht unter dem Zuschlag für Mess- und Reinigungsmaterial enthalten.

  • Es ist kein Messprotokoll, sondern die Reinigung des Kessels für Brauchwasser.

    Wäre es so, dann hätte ich das auch geschrieben.

    Diese Kesselreinigung (wir haben einen Wartungsvertrag dafür) wird mit lebenmitteltauglichen Chemikalien gemacht, damit der Heizstab und die Kesselwand wieder "sauber" wird.

    So einen Vertrag hat doch nun fast jeder, was also nichts bedeutet. Und unsere Heizstäbe werden noch ganz klassisch ausgebaut und gebürstet.

    Und die Materialien hierfpr sind nicht unter dem Zuschlag für Mess- und Reinigungsmaterial enthalten.

    Wir haben einen Gaskessel nur für die Fußbodenheizung und unser Heizungsbauer erstellt nach jeder Reinigung ein Messprotokoll, dass den einwandfreien Betrieb unseres Heizungssystems nachweist. Und der Zuschlag wird zulässigerweise, und für mich auch nachvollziehbar, erhoben.

    Aber was spielt das für eine Rolle? Mein Einwand galt @ Karlus8 und sollte nur klarstellen, dass sehr wohl nicht nach § 35a EStG abziehbare Kosten in der Rechnung enthalten sein können.

  • Ich glaube, ich habe mich unklar ausgedrückt.

    Wenn eine Rechnung ausschließlich nach § 35a EStG absetzbare Posten enthält, reicht ein gesonderter Hinweis darauf und ein gesonderter Lohnkostenausweis ist nicht erforderlich.

    Das ist üblicherweise bei Winterdienst, Gebäudereinigung, Ungezieferbekämpfung, etc. PP der Fall.

  • Wenn eine Rechnung ausschließlich nach § 35a EStG absetzbare Posten enthält, reicht ein gesonderter Hinweis darauf und ein gesonderter Lohnkostenausweis ist nicht erforderlich.

    Das ist aber nicht der Sachverhalt.

    Das ist üblicherweise bei Winterdienst, Gebäudereinigung, Ungezieferbekämpfung, etc. PP der Fall.

    Auch das ist hier nicht der Sachverhalt und stimmt so auch nicht. Aber bitte bei der Fragestellung bleiben.