Anlage N-AUS - nicht direkt zuordenbare Ausgaben / Werbungskosten

  • Hallo zusammen,

    ich hatte im Jahr 2024 in der 1. Jahreshälfte Einkommen aus Deustchland, in der 2. Hälfte Arbeitslohn aus den USA. Letzteren habe ich unter der Anlage N-AUS als steuerfreien Arbeitslohn gemäß DBA erfasst (da bei mir die 183-Tage Regel greift). Meine Frage bezieht sich auf die Erfassung der Werbungskosten. Werbungskosten, die nicht direkt zugeordnet werden können (z.B. Pauschalen) sollen ja im Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen aufgeteilt werden. In der Maske für meine deutschen Werbungskosten gibt es hierfür kein Feld. Daher habe ich die Pauschalen manuell im Verhältnis gekürzt und nur den Anteil, der auf das in Deutschland zu versteuernde Einkommen entfällt, angegeben.

    In der Maske für die Erfassung des ausländischen Einkommens habe ich nun aber gesehen, dass dort der Gesamtbetrag erfasst werden sollte und das Programm danach automatisch beide Beträge ausgegeben hat (die Zuordnung zum steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohn). Wurden die Ausgaben also vom Programm auch automatisch für das deutsche Einkommen erfasst und ich muss die von mir manuell eingegebenen Beträge löschen? Oder dient das nur zu meiner Info, was ich beim deutschen Lohn noch ansetzen kann?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Du musst doch nur im Formularmodus in die Erklärungsvordrucke schauen und Du weißt, dass es eben relevante Daten sind. Und in der Steuerberechnung siehst Du die Auswirkung der eingetragenen Daten ja auch sofort.

  • Danke für den Tipp mit dem Formularmodus miwe4 ! Der war mir noch nicht bekannt, aber sehr hilfreich :)
    Für alle, die eine ähnliche Fragestellung hatten: Bei mir hat wiso die Ausgaben auch automatisch in der Anlage N erfasst, die manuelle Eintragung war also nicht nötig.