Hallo zusammen,
ich hatte im Jahr 2024 in der 1. Jahreshälfte Einkommen aus Deustchland, in der 2. Hälfte Arbeitslohn aus den USA. Letzteren habe ich unter der Anlage N-AUS als steuerfreien Arbeitslohn gemäß DBA erfasst (da bei mir die 183-Tage Regel greift). Meine Frage bezieht sich auf die Erfassung der Werbungskosten. Werbungskosten, die nicht direkt zugeordnet werden können (z.B. Pauschalen) sollen ja im Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen aufgeteilt werden. In der Maske für meine deutschen Werbungskosten gibt es hierfür kein Feld. Daher habe ich die Pauschalen manuell im Verhältnis gekürzt und nur den Anteil, der auf das in Deutschland zu versteuernde Einkommen entfällt, angegeben.
In der Maske für die Erfassung des ausländischen Einkommens habe ich nun aber gesehen, dass dort der Gesamtbetrag erfasst werden sollte und das Programm danach automatisch beide Beträge ausgegeben hat (die Zuordnung zum steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohn). Wurden die Ausgaben also vom Programm auch automatisch für das deutsche Einkommen erfasst und ich muss die von mir manuell eingegebenen Beträge löschen? Oder dient das nur zu meiner Info, was ich beim deutschen Lohn noch ansetzen kann?![]()
Vielen Dank im Voraus!