Buchung von Handwerksdienstleistungen aus Rücklage

  • Hallo,

    wir haben zwei Bankkonten: 1) Hausgeld und 2) Rücklage.

    Aus der Rücklage wurde eine kleine Umbaumaßnahme an der Wasserleitung finanziert. Die Rechnung wurde direkt vom Bankkonto der Rücklage überwiesen.

    In der Rechnungen sind die Lohnkosten aufgeführt. Können diese Lohnkosten nach § 35a abgerechnet werden?

    Wie müsste die Buchung im Hausverwalter richtig angelegt werden, damit die Rechnung nicht zu einer Erhöhung der jeweiligen Hausgeldabrechnung führt?

    Grüße

  • Hallo, ja, sobald eine Ausgabe erfolgt, können die Lohnkosten nach §35a Estg geltend gemacht werden. Deine Überweisung vom Bankkonto für Rücklagen ist okay, es fehlt noch die Entnahme, also Abgang aus der Rücklage. Mit dem Assistenten von Wiso Hausverwalter werden immer beide Buchungen erzeugt (sinnig, aber ist so, weil der Support das für richtig hält), Du müsstest dann die Bankbuchung löschen, weil dies ja bereits erfolgt ist. Bei der Ausgabe sind dann noch die "Angaben zu Aufwendungen..." zu ergänzen.

    Nutzer von WISO Hausverwalter seit September 2015 - aber nicht mehr lange