Hallo,
ich habe meinem Sohn ein vermietetes Wohnhaus überschrieben.
Bei mir bleibt aber der volle Nießbrauch. Mir stehen die Mieteinnahmen zu und ich trage alle anfallenden Nebenkosten.
Wie kann ich diese Situaion in der Steuererklärung berücksichtigen?
Ist der Nießbrauch wie Eigentum zu behandeln?
Für sachdienliche Antworten wäre ich dankbar!