Eintrag für Zisterne / eigenes Objekt / Abschreibung Vermietung

  • Hallo allerseits,
    ich habe eine Zisterne bauen lassen und diese ist außerhalb des Gebäudes und meiner Kenntnis nach als eigenes Objekt anzusehen und abzuschreiben. Die Nutzung erfolgt für ein Dreifamilien-Haus und die Abschreibung sollte entsprechend der Wohnfläche aufgeteilt werden.

    Nun aber meine Frage dazu:
    Wie gebe ich das in WISO Steuer ein?
    Lege ich einen eigenen Eintrag unter "Vermietung..." analog zum Gebäude an , der dann keine Einnahme erzeugt aber eine Abschreibung hat?
    Oder wo sollte das hingehören...?

    Danke für Ideen und Gruß
    Coggy

  • ich habe eine Zisterne bauen lassen und diese ist außerhalb des Gebäudes und meiner Kenntnis nach als eigenes Objekt anzusehen und abzuschreiben. Die Nutzung erfolgt für ein Dreifamilien-Haus und die Abschreibung sollte entsprechend der Wohnfläche aufgeteilt werden.

    Ein paar mehr Infos zu Art und Kosten braucht man da schon. Im Zweifel hilft Dein Steuerberater.

    Lege ich einen eigenen Eintrag unter "Vermietung..." analog zum Gebäude an , der dann keine Einnahme erzeugt aber eine Abschreibung hat?

    Also ein Gebäude wird es ja nun wirklich nicht sein, oder?

  • Eine Zisterne ist ein Brunnen, wenn mich nicht alles täuscht, also hier eher Betriebsvorrichtung. Aber: die AfA darf nicht auf die Mieter verteilt werden, das sind deine Anschaffungskosten. Du kannst die AfA in der Steuererklärung absetzen, aber die Mieter zahlen hier doch nur für das verbrauchte Wasser.

    Meines Erachtens solltest du - wie von miwe gesagt - steuerlichen Rat einholen, eventuell auch mietrechtlichen vom Eigentümerverband oder ähnlichen.

  • In der Anlage V gibt es eine eigene Zeile zur Erfassung der AfA, die nicht das Gebäude betreffen. Im Jahr 2024 sind das die Zeilen 42 bzw. 43 (bei teilweiser Selbstnutzung). In den Steuerprogrammen erreicht man den Eingabebereich über den Dialog Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, auch wenn das nicht wirklich stimmt. Beweglich ist so eine Zisterne ja nicht.

  • Das ist für die AfA insgesamt, aber der TE möchte ja gerne

    Die Nutzung erfolgt für ein Dreifamilien-Haus und die Abschreibung sollte entsprechend der Wohnfläche aufgeteilt werden.

    und das ist schlicht und einfach nicht möglich. AfA wird immer zeitanteilig ermittelt und kann nicht auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.