Leider konnte eine Vorabpauschale auf einen ETF (E00B4L5Y983) in meinem Depot letztes Jahr mangels Kontodeckung des Verrechnungskontos zum 2.1.2024 nicht eingezogen werden. Ich hab komplett verpennt dieses Konto aufzustocken. Leider wurde ich von der Depotbank nicht nochmal darauf hingewiesen, stattdessen ging laut Bescheinigung eine Mitteilung ans Finanzamt raus "Anzeige über nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer gemäß §44Abs.1Satz10EStG"
Dh nun leider doppelter Aufwand für mich.
Ich muss nun dem Finanzamt die Vorabpauschale zur nachträglichen Versteuerung zu meiner ESt 2024 erklären. Und bei einem zukünftigen Verkauf des ETFs diese bereits geleistete Versteuerung nochmals erklären, da die Bank diese ja weiterhin als nicht versteuert in ihren Büchern hat.
Nun zu meiner Frage. Nach meinem Verständnis
Im Jahr des Zuflusses (2024)
Die nicht dem Steuerabzug unterlegene Vorabpauschale in der Anlage KAP-INV in Zeile 9
Im Jahr des Verkaufs (noch unbekannt)
Korrektur in Zeile 7 der Anlage KAP (Korrektur der bescheinigten Erträge). Und ein Kreuz in Zeile 5
Passt das?
Und wo genau muss ich das im WISO Programm eingeben? (siehe Anhang)
Ergänzende Frage:
Mein SFB ist bereits anderweitig bei einer anderen Bank aufgebraucht. I.d.R. erkläre ich auch keine Kapitaleinkünfte.
Muss ich in diesem Jahr dennoch alle Kapitalerträge, bzw. oder reicht nur die Erträge anzugeben, wo der SFB dranhängt?
Es geht letztlich darum, dass der SFB nicht doppelt verwendet wird.
Danke!
Viele Grüße