Vorabpauschale konnte nicht abgebucht werden - wie und wo erklären?

  • Leider konnte eine Vorabpauschale auf einen ETF (E00B4L5Y983) in meinem Depot letztes Jahr mangels Kontodeckung des Verrechnungskontos zum 2.1.2024 nicht eingezogen werden. Ich hab komplett verpennt dieses Konto aufzustocken. Leider wurde ich von der Depotbank nicht nochmal darauf hingewiesen, stattdessen ging laut Bescheinigung eine Mitteilung ans Finanzamt raus "Anzeige über nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer gemäß §44Abs.1Satz10EStG"

    Dh nun leider doppelter Aufwand für mich.

    Ich muss nun dem Finanzamt die Vorabpauschale zur nachträglichen Versteuerung zu meiner ESt 2024 erklären. Und bei einem zukünftigen Verkauf des ETFs diese bereits geleistete Versteuerung nochmals erklären, da die Bank diese ja weiterhin als nicht versteuert in ihren Büchern hat.

    Nun zu meiner Frage. Nach meinem Verständnis

    Im Jahr des Zuflusses (2024)

    Die nicht dem Steuerabzug unterlegene Vorabpauschale in der Anlage KAP-INV in Zeile 9

    Im Jahr des Verkaufs (noch unbekannt)

    Korrektur in Zeile 7 der Anlage KAP (Korrektur der bescheinigten Erträge). Und ein Kreuz in Zeile 5

    Passt das?

    Und wo genau muss ich das im WISO Programm eingeben? (siehe Anhang)


    Ergänzende Frage:

    Mein SFB ist bereits anderweitig bei einer anderen Bank aufgebraucht. I.d.R. erkläre ich auch keine Kapitaleinkünfte.

    Muss ich in diesem Jahr dennoch alle Kapitalerträge, bzw. oder reicht nur die Erträge anzugeben, wo der SFB dranhängt?

    Es geht letztlich darum, dass der SFB nicht doppelt verwendet wird.


    Danke!

    Viele Grüße

  • Ich muss nun dem Finanzamt die Vorabpauschale zur nachträglichen Versteuerung zu meiner ESt 2024 erklären.

    Das findet sich doch ganz leicht, wenn Du die Programmhilfe/-suche mit Vorabpauschale befüllst. Dann wirst Du doch genau zu dem Punkt geleitet.


    Im Jahr des Verkaufs (noch unbekannt)

    Ist doch aktuell irrelevant. Bitte auch keine solchen Sammelthreads, damit die Forumssuche auch weiterhin sinnvoll nutzbar bleibt.

    Mein SFB ...

    Wo hast Du denn die Abkürzung gelesen? Wenn man schon Abkürzungen nutzt, dann sollten das auch Gebräuchliche sein. ;)

    Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungs-Bescheinigung Finanzverwaltung NRW

  • miwe4 Leider treffen keine Deiner Antworten auf meine Fragen zu

    Auch nach 2-maligem Lesen erkenne ich nur Belehrungen, aber bin genauso schlau wie zuvor.

    Die nicht dem Steuerabzug unterlegene Vorabpauschale in der Anlage KAP-INV in Zeile 9

    => richtig?

    Die Eingabemaske hatte ich (natürlich) gefunden. Daher auch der Screenshot mit der Frage, ob es da richtig ist

    (erst zukünftig, nach Verkauf) Korrektur in Zeile 7 der Anlage KAP (Korrektur der bescheinigten Erträge). Und ein Kreuz in Zeile 5

    => Richtige Stelle?

    Muss ich in diesem Jahr alle Kapitalerträge angeben, bzw. oder reicht nur die Erträge anzugeben, wo der SFB Sparerpauschbetrag dranhängt?

    => entweder oder

    Wäre eine konkrete Beantwortung dieser Fragen möglich? Das würde mir sehr helfen. Danke :thumbsup:

  • miwe4 Leider treffen keine Deiner Antworten auf meine Fragen zu

    Auch nach 2-maligem Lesen erkenne ich nur Belehrungen, aber bin genauso schlau wie zuvor.

    Nur mal so unter uns: damit motiviert man niemanden, noch weitere Minuten seiner Freizeit zu investieren, um Dir zu helfen. Wir Moderatoren sind nur normale Anwender der Software wie Du, wir müssen nicht helfen. Insofern wundert es mich nicht, wenn miwe4 sich da zurückhält.

    Tja, und wenn es dann nur begrenzt andere Anwender gibt, die wirklich helfen wollen und es könnten. Aber das jetzt bitte nicht weiter diskutieren. Nimm es einfach zur Kenntnis.

    Die Eingabemaske hatte ich (natürlich) gefunden. Daher auch der Screenshot mit der Frage, ob es da richtig ist

    Nach dem was ich den beiden Screenshots entnehmen kann, seid ihr beiden an derselben Stelle.

    Muss ich in diesem Jahr alle Kapitalerträge angeben, bzw. oder reicht nur die Erträge anzugeben, wo der SFB Sparerpauschbetrag dranhängt?

    => entweder oder

    Also nach meinem Verständnis muß auch in diesem Fall alles angegeben werden. Dafür kann ich aber nicht die Hand ins Feuer legen.

  • Billy 18. März 2025 um 20:37

    Hat den Titel des Themas von „Vorabpauschale konnte nicht abgebucht werden - wie und wo erklären“ zu „Vorabpauschale konnte nicht abgebucht werden - wie und wo erklären?“ geändert.
  • Muss ich in diesem Jahr alle Kapitalerträge angeben, bzw. oder reicht nur die Erträge anzugeben, wo der SFB Sparerpauschbetrag dranhängt?

    => entweder oder

    Also nach meinem Verständnis muß auch in diesem Fall alles angegeben werden. Dafür kann ich aber nicht die Hand ins Feuer legen.

    Das konnte ich inzwischen klären.

    Es ist tatsächlich so, dass hier nur der entsprechende unversteuerte Ertrag angegeben werden muss, die restlichen (bereits versteuerten) Kapitalertäge ohne Günstigerprüfung nicht. Daneben muss man natürlich auch den bereits erfolgten Verbrauch des Sparer Pauschbetrags angeben, damit dieser nicht 2x verwendet wird