Hallo, meine Einkommensteuerbescheide der Jahre 2020 - 2022 wurden nach Grundlagenbescheid wegen Schwerbehinderung meines Sohnes nun geändert. Ich habe jetzt den ersten der Bescheide, also das Jahr 2020 mit Wiso-Steuer Sparbuch geprüft - das passt soweit, allerdings hat mich das Programm dann darauf hingewiesen, dass ich nun auch Pflege und Betreuungsleistungen angeben kann. Das Programm gibt einen Pflegepauschbetrag von 924€ aus, was ca. 300€ mehr an Rückzahlung für mich bedeuten würde. Der Bescheid ist vorläufig, allerdings steht auch dabei, dass:
Die Festsetzung der Einkommensteuer ist hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung(§ 33 Absatz 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung endgültig.
Kann ich also gegen den bzw. auch die anderen 2 Bescheide (die werden ja auch so sein) Widerspruch einlegen oder bedeutet der oben genannte Satz, dass das dann nicht geht?
Danke für die Hilfe