Erste Einkommensteuererklärung mit Gewerbe

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich sitze gerade an meiner ersten Einkommensteuererklärung bei der ich für das Jahr 2024 auch Einkünfte aus Selbständigkeit angeben muss und ich verzweifele gerade etwas. Ich habe mit Lexware Office bereits meinen Jahresabschluss gemacht und mir dort nun eine amtliche Einnahmen-Überschussrechnung erstellen lassen. Diese Werte wollte ich dann anschließend bei WISO Steuer übernehmen.

    Die Erfassung der Betriebseinnahmen hat auch problemlos funktioniert und hier erscheint am Ende der gleiche Wert wie ich ihn in der EÜR habe. Bei den Betriebsausgaben sieht dies aber leider etwas anders aus. WISO errechnet ja die Vorsteuerbeträge automatisch aus den von mir erfassten Ausgaben und genau da ist mein Problem. Ich erhalte hier immer einen deutlich höheren Wert als dies in meiner EÜR aus Lexware ausgewiesen ist.

    Ich zeige euch hier mal den Ausschnitt meiner EÜR, der die Ausgaben ausweist. Hier ist der Vorsteuerbetrag 235,12 € (rot umrandet)



    Erfasse ich allerdings in der EÜR genannten Ausgaben (Fremdleistungen, Rechtsanwalt Werbung) in WISO, dann wird mir bei dem abziehbaren Vorsteuerbetrag eine Summe von 434,62 € angezeigt und somit passt dann am Ende die Summe der Betriebsausgaben in WISO absolut nicht mit der Summe aus meiner EÜR überein.

    Ich habe ein wenig die Vermutung, dass es daran liegt wie ich die Ausgaben aus der EÜR in WISO erfasse. Hier erfasse ich den Betrag aus der EÜR nämlich als Bruttobetrag und WISO errechnet selbständig die Vorsteuer (siehe Screenshot).

    Ich kann die automatische Berechnung der Vorsteuer aber auch nicht verhindern, um dann den Vorsteuerbetrag aus der EÜR z.B. manuell zu erfassen. Nur wenn ich den Steuersatz auf "0" setze aber dies ist ja bei meinem Ausgaben nicht der Fall.

    Irgendetwas scheine ich hier also komplett falsch zu machen aber ich kann es mir aufgrund meiner fehlenden Erfahrung/ fehlenden Steuerwissen einfach nicht erklären und hoffe nun auf eure Hilfe!

    Vielen Dank
    Oxymed

  • Billy 12. März 2025 um 13:23

    Hat den Titel des Themas von „Anfängerfrage: Meine erste Einkommensteuererklärung mit Gewerbe“ zu „Erste Einkommensteuererklärung mit Gewerbe“ geändert.
  • Ich habe mit Lexware Office bereits meinen Jahresabschluss gemacht und mir dort nun eine amtliche Einnahmen-Überschussrechnung erstellen lassen.

    Dann reicht es doch wenn Du bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb angibst dass die EÜR anderweitig erstellt und übermittelt wurde, und nur die zahlen für Gewinn - Verlust einträgst.

    Die EÜR nebst Anlagen AVEÜR etc. kannst du doch mit dem Lexwareprogramm übermitteln

  • Dann reicht es doch wenn Du bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb angibst dass die EÜR anderweitig erstellt und übermittelt wurde, und nur die zahlen für Gewinn - Verlust einträgst.

    Die EÜR nebst Anlagen AVEÜR etc. kannst du doch mit dem Lexwareprogramm übermitteln

    Hmm stimmt, diese Option habe ich gesehen. Aber ich habe ehrlich gesagt in Lexware keine Option gesehen, die EÜR an das Finanzamt zu senden sondern nur an Smartsteuer zu übermitteln. Hast du da mehr Infos für mich?

  • Hast du vielleicht noch einen etwas hilfereicheren Input? Was genau geht nicht und wie geht es denn vielleicht? Und was konnte deiner Meinung nach der Grund für die unterschiedlichen Werte bei der Vorsteuer sein?

    Die einfachste Lösung wurde Dir vorher genannt, was soll ich die wiederholen? Ansonsten eben klassische Eingabefehler. Übrigens ist der Ton hier i.d.R. etwas freundlicher, halte Dich bitte daran.

    Aber ich habe ehrlich gesagt in Lexware keine Option gesehen, die EÜR an das Finanzamt zu senden sondern nur an Smartsteuer zu übermitteln. Hast du da mehr Infos für mich?

    Warum sollte im Anwenderforum zu Buhl-Software jemand Bedienungsinfos zu Fremdsoftware haben? ?(

  • Ich habe mit Lexware Office bereits meinen Jahresabschluss gemacht und mir dort nun eine amtliche Einnahmen-Überschussrechnung erstellen lassen.

    Dann reicht es doch wenn Du bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb angibst dass die EÜR anderweitig erstellt und übermittelt wurde, und nur die zahlen für Gewinn - Verlust einträgst.

    Die EÜR nebst Anlagen AVEÜR etc. kannst du doch mit dem Lexwareprogramm übermitteln

    Du kennst Lexware Office nicht, du kannst von dort keine EÜR versenden. Es gehen einzig die UStVAen, mehr nicht!

    Aber: in der von Lexware Office erstellten EÜR (Bericht) werden Nettowerte ausgewiesen, nicht Bruttowerte. Die Vorsteuern müssen also bei Eingabe in WISO Steuer gesondert eingetragen werden und dürfen nicht errechnet werden aus den Werten für die einzelnen Aufwandskonten.

    Besonderheit sind hier die § 13b-Vorgänge, diese müssen mit entsprechenden USt-Schlüssel gebucht werden, damit USt und VSt richtig ausgewiesen werden können.

  • Danke G5011 für deine hilfreiche Rückmeldung! Richtig, aus Lexoffice versenden geht leider wirklich nicht. Und ich habe auch bereits herausbekommen, dass es sich bei den Werten der EÜR um Nettowerte handelt.

    Ich kann in WISO zwar auch einfach den Nettowert eintragen aber verhindern, dass eine Vorsteuer berechnet wird kann ich eben nur wenn ich einen Steuersatz von 0% auswähle. Hier habe ich das mal beispielhaft gemacht



    Wäre das aus deiner Sicht so korrekt? Auch wenn ja hier der korrekte Steuersatz eigentlich 19% wäre.

    Kannst du mir noch kurz erläutern, was du hiermit meintest?

    "Besonderheit sind hier die § 13b-Vorgänge, diese müssen mit entsprechenden USt-Schlüssel gebucht werden, damit USt und VSt richtig ausgewiesen werden können."

    Welche meiner Ausgaben (siehe Screenshot) wären denn damit gemeint?

  • Hmm, bei der Erfassung der Ausgaben kann man in WISO aber nur die im Screenshot angezeigten Steuersätze anzeigen. Die von dir genannten Auswahl gibt es nicht.


    Kannst du bitte nochmal bestätigen, dass ich bei allen anderen Ausgaben den Steuersatz von "0%" auswählen muss?

  • Du hast Fremdleistungen 19% Drittland und Fremdleistungen allgemein 19%

    Aber aus keinem Deiner Bilder ist ersichtlich welches Konto in den jeweiligen Buchungen involviert ist.

    Bleibt sich jetzt auch gleich, da die EÜR jetzt weg ist.

    Aber:

  • miwe4 13. März 2025 um 08:44

    Hat das Thema geschlossen.