Hallo zusammen,
ich habe kürzlich die Umsatzsteuerjahreserklärung für 2024 abgegeben.
Unterjährig gebe ich immer je Quartal ab.
Anstatt einer Festsetzung, gab es aber dieses Mal lediglich eine "Mitteilung" samt Brief, was mich nun verunsichert.
Nachfolgend zunächst die "Umstände für 2021 bis 2023".
Bestätigung der Festsetzung für 2021 zur Umsatzsteuer
Es werden keine detaillierten Bescheiddaten bereitgestellt bzw. angezeigt.
Vorauszahlungen / Jahreserkärung Unterschied: 0,38 EUR Nachzahlung
-> Kein Brief
Bestätigung der Festsetzung für 2022 zur Umsatzsteuer
Es werden keine detaillierten Bescheiddaten bereitgestellt bzw. angezeigt.
Vorauszahlungen / Jahreserkärung Unterschied: 0,38 EUR Nachzahlung
-> Kein Brief
Bestätigung der Festsetzung für 2023 zur Umsatzsteuer
Es werden keine detaillierten Bescheiddaten bereitgestellt bzw. angezeigt.
Vorauszahlungen / Jahreserkärung Unterschied: 0,00 EUR
-> Kein Brief
Mitteilung für 2024 zur Umsatzsteuer
Vorauszahlungen / Jahreserkärung Unterschied: 0,26 EUR Guthaben
Elster
ZitatEs werden keine detaillierten Bescheiddaten bereitgestellt bzw. angezeigt.
Ihrer Umsatzsteuererklärung wurde zugestimmt. Sie steht damit einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung abgewichen wird.
Beachten Sie bitte die Mitteilung, die Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird.
Der Brief
ZitatAlles anzeigenIhrer am 22.02.25 eingegangenen Umsatzsteuererklärung wurde zugestimmt. Sie steht damit einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abgabenordnung) gleich.
Festgesetzt werden: xyz EUR
....
demnach zu viel gezahlt: 0,26 EUR
Ihr Konto ist ausgeglichen [...]
Erläuterungen: Dieser Festsetzung habe ich Ihre Daten zugrunde gelegt, die mir am 22.02.25 um X Uhr in authentifizierter Form übermittelt wurden.
Mir ist klar, dass die Umsatzsteuererkärung eine Eigenerklärungen darstellt die grundsätzlich immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Es sei denn, dass Finanzamt sendet einen Bescheid. Das hat es aber bei mir vorher nie gemacht.
Die Jahre Zuvor gab es lediglich auch die Festsetzung (welche ja im Grunde auch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht). Hierrauf ist aber kein separater Brief erfolgt.
Ich bin nun jedoch ein wenig überrascht, warum ich diese Mitteilung samt Brief explizit bekommen habe.
Kann es tatsächlich wegen dem geringen Guthaben sein?
Das Ganze verunsichert mich nun. Meine Sorge ist, dass sich dann bald eine Betriebsprüfung anbahnt...
Fehler bin ich mir keiner bewusst. Dies müsste dann aber die "offizielle Seite" auch so bestätigen ![]()
Soll ich jetzt einfach abwarten oder beim Sachbeabeiter anrufen?
Hertzlichen Dank fürs Feedback
Bücherwurm