Hallo,
ich habe eine Frage zur Verbuchung der Umsatzsteuer in der EÜR und dem richtigen Ausweis in der Umsatzsteuererklärung.
Folgender Sachverhalt: Anläßlich eines Rechtsstreits wurden die Rechtsanwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen, nicht jedoch die 19 % Umsatzsteuer wegen der Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
Auf welchem Konto verbuche ich nun die selbst bezahlte Umsatzsteuer (es liegt ja keine Bruttobuchung der Rechnung zugrunde), damit der Ausweis in der EÜR und der daraus abgeleiteten Umsatzsteuererklärung richtig erfolgt?
Danke für Hinweise und
freundliche Grüße