Vorsteuerabzug aus nicht von der Rechtsschutzversicherung bezahlter Umsatzsteuer

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zur Verbuchung der Umsatzsteuer in der EÜR und dem richtigen Ausweis in der Umsatzsteuererklärung.

    Folgender Sachverhalt: Anläßlich eines Rechtsstreits wurden die Rechtsanwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen, nicht jedoch die 19 % Umsatzsteuer wegen der Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

    Auf welchem Konto verbuche ich nun die selbst bezahlte Umsatzsteuer (es liegt ja keine Bruttobuchung der Rechnung zugrunde), damit der Ausweis in der EÜR und der daraus abgeleiteten Umsatzsteuererklärung richtig erfolgt?

    Danke für Hinweise und

    freundliche Grüße

  • Da irrst du dich gewaltig - ohne Rechnung hätte die Versicherung sicher nicht erstattet. Ohne Rechnung hast du auch keinen Vorsteuerabzug, da diese zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist! Du musst die Rechnung (die dir hoffentlich vorliegt und nicht nur an die Versicherung gesandt wurde, denn dann hast du "Pech") voll einbuchen als Aufwand, dann wird ja auch die Vorsteuer richtig gebucht und die Erstattung durch die Versicherung als Einnahme auf dem dafür vorgesehenen Konto in deinem Kontenrahmen. Wenn du nicht mit dem Modul EÜR arbeitest, sondern nur mit der vereinfachten EÜR im Modul Einkommensteuer, musst du analog den dir entstandenen Aufwand in der entsprechenden Zeile eingeben, die Vorsteuer in gezahlte Vorsteuern und die Erstattung dann bei den Einnahmen.

    Du musst übrigens Vorsteuer auswählen und nicht Umsatzsteuer.

  • ... übernommen, nicht jedoch die 19 % Umsatzsteuer wegen der Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

    Man könnte natürlich auch einmal die erweiterte Forumssuche zwecks Suche nach ähnlichen Fragen nutzen.

  • Vielen Dank für die Antworten. Die Rechnung lautet auf mich und ich werde jetzt den Bruttobetrag als Aufwand verbuchen und die Erstattung der Versicherungsleistung, die direkt an den RA erfolgt ist, auf Konto 2742. Dann verbleibt mir als Aufwand die SB und der volle Vorsteuerbetrag.