Hallo,
ich bin sicher, dass die Antwort ganz einfach ist, aber weder hilft mir die Software dabei, sie zu finden, noch kenne ich die magischen Stichwörter, die mich hier im Forum zur Lösung führen würden.
Dabei ist mein Anliegen sicher absoluter Standard:
Ich habe 2022 einen IAB in Höhe von 1050 Euro für eine geplante Anschaffung in Höhe von 2100 Euro gebildet.
2023 erfolgte die Anschaffung.
Ich öffne also in WISO Steuer 2024 (Steuerjahr 2023) die Investitionsabzugbeträge - mein IAB vom Vorjahr steht dort bereits - und übernehme bzw. ergänze wie folgt:
Erstes Jahr der Inanspruchnahme: 2022
Erfolgte 2023 eine Anschaffung: ja
Voraussichtliche Anschaffungskosten: 2100 Euro
Maximal möglicher IAB: 1050 Euro
Davon in Vorjahren in Anspruch genommen: 1050 Euro
So weit, so korrekt, nehme ich an.
Unter "Hinzurechnung im Jahr der Anschaffung" trage ich nun ein:
Tatsächliche Anschaffungskosten 2023: 2100 Euro
Das nächste Feld wird automatisch eingetragen und ist nicht editierbar:
Hinzurechnungsbetrag (50 % der AK): 1050 Euro
Es folgt:
Sollen die Anschaffungskosten gekürzt werden (Herabsetzungsbetrag): ja / nein
"Nein" ist vorausgewählt. Warum? Ich habe "ja" ausgewählt und unter "Herabsetzungsbetrag" die "maximal mögliche Herabsetzung" (1050 Euro) eingetragen.
Unter "Rückgängigmachungen" habe ich keine Eintragungen vorgenommen.
Falls das alles soweit korrekt ist, wovon ich ausgehe: Wie geht es jetzt bei Abschreibungen -> Anschaffungen weiter?
Ich habe dort eine neue Anschaffung eingetragen:
Anschaffungskosten: 2100 Euro
Herabsetzung beim IAB: 1050 Euro
Erfolgt eine Rückgängigmachung: nein
Sollen Sonderabschreibungen berücksichtigt werden: ja (warum auch nicht)
Ist das so richtig? Oder habe ich die Anschaffung und den Herabsetzungsbetrag jetzt irgendwie "doppelt drin", weil ich sie an zwei Stellen eingetragen habe?
Vielen Dank für jegliche Klarstellung!
Ramin