Investitionsabzugsbetrag - Eintragung unter IAB und unter Anschaffungen?

  • Hallo,

    ich bin sicher, dass die Antwort ganz einfach ist, aber weder hilft mir die Software dabei, sie zu finden, noch kenne ich die magischen Stichwörter, die mich hier im Forum zur Lösung führen würden.

    Dabei ist mein Anliegen sicher absoluter Standard:

    Ich habe 2022 einen IAB in Höhe von 1050 Euro für eine geplante Anschaffung in Höhe von 2100 Euro gebildet.

    2023 erfolgte die Anschaffung.

    Ich öffne also in WISO Steuer 2024 (Steuerjahr 2023) die Investitionsabzugbeträge - mein IAB vom Vorjahr steht dort bereits - und übernehme bzw. ergänze wie folgt:

    Erstes Jahr der Inanspruchnahme: 2022

    Erfolgte 2023 eine Anschaffung: ja

    Voraussichtliche Anschaffungskosten: 2100 Euro

    Maximal möglicher IAB: 1050 Euro

    Davon in Vorjahren in Anspruch genommen: 1050 Euro

    So weit, so korrekt, nehme ich an.

    Unter "Hinzurechnung im Jahr der Anschaffung" trage ich nun ein:

    Tatsächliche Anschaffungskosten 2023: 2100 Euro

    Das nächste Feld wird automatisch eingetragen und ist nicht editierbar:

    Hinzurechnungsbetrag (50 % der AK): 1050 Euro

    Es folgt:

    Sollen die Anschaffungskosten gekürzt werden (Herabsetzungsbetrag): ja / nein

    "Nein" ist vorausgewählt. Warum? Ich habe "ja" ausgewählt und unter "Herabsetzungsbetrag" die "maximal mögliche Herabsetzung" (1050 Euro) eingetragen.

    Unter "Rückgängigmachungen" habe ich keine Eintragungen vorgenommen.

    Falls das alles soweit korrekt ist, wovon ich ausgehe: Wie geht es jetzt bei Abschreibungen -> Anschaffungen weiter?

    Ich habe dort eine neue Anschaffung eingetragen:

    Anschaffungskosten: 2100 Euro

    Herabsetzung beim IAB: 1050 Euro

    Erfolgt eine Rückgängigmachung: nein

    Sollen Sonderabschreibungen berücksichtigt werden: ja (warum auch nicht)

    Ist das so richtig? Oder habe ich die Anschaffung und den Herabsetzungsbetrag jetzt irgendwie "doppelt drin", weil ich sie an zwei Stellen eingetragen habe?

    Vielen Dank für jegliche Klarstellung!

    Ramin

  • Billy 7. März 2025 um 13:31

    Hat den Titel des Themas von „Investionsabzugsbetrag - Eintragung unter IAB UND unter Anschaffungen?“ zu „Investionsabzugsbetrag - Eintragung unter IAB und unter Anschaffungen?“ geändert.
  • ich bin sicher, dass die Antwort ganz einfach ist, aber weder hilft mir die Software dabei, sie zu finden, noch kenne ich die magischen Stichwörter, die mich hier im Forum zur Lösung führen würden.

    Warum nutzt Du insoweit nicht einfach einmal die erweiterte Forumssuche? Zum IAB gibt wirklich zahlreiche Threads. ;)

  • ich bin sicher, dass die Antwort ganz einfach ist, aber weder hilft mir die Software dabei, sie zu finden, noch kenne ich die magischen Stichwörter, die mich hier im Forum zur Lösung führen würden.

    Warum nutzt Du insoweit nicht einfach einmal die erweiterte Forumssuche? Zum IAB gibt wirklich zahlreiche Threads. ;)

    Ich hatte befürchtet, dass diese Antwort kommt - ich habe natürlich schon gesucht, wie schon in meinem Eingangspost erwähnt, und ich werde komplett wahnsinnig dabei.

    Ich finde haufenweise Fragen zu Details, die mich nicht betreffen, aber keine Antwort auf die einfache Frage, ob die Doppeleintragung, so wie von mir vorgenommen, korrekt ist.

    Wenn es hier im Forum eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung für den IAB gibt, wäre ich für einen entsprechenden Verweis sehr dankbar.

    Viele Grüße

    Ramin

  • miwe4 7. März 2025 um 17:10

    Hat den Titel des Themas von „Investionsabzugsbetrag - Eintragung unter IAB und unter Anschaffungen?“ zu „Investitionsabzugsbetrag - Eintragung unter IAB und unter Anschaffungen?“ geändert.
  • Es gibt hier zwei Einträge, die zu machen sind

    a) die Auflösung des IAB außerhalb der Buchhaltung (so wie er IAB gebildet wurde, muss er im Jahr der Verwendung aufgelöst werden und

    b) die Inanspruchnahme in der Buchhaltung (möglichst als gesonderte Buchung, um die ursprünglichen Anschaffungskosten und den Anteil IAB nachweisen zu können). Nur dann ist der IAB ergebnisneutral im Jahr der Inanspruchnahmen.

  • Vielen Dank!

    Es gibt hier zwei Einträge, die zu machen sind

    a) die Auflösung des IAB außerhalb der Buchhaltung (so wie er IAB gebildet wurde, muss er im Jahr der Verwendung aufgelöst werden

    Das geschieht, wie ich annehme, durch die von mir so vorgenommenen Eintragungen:

    Erstes Jahr der Inanspruchnahme: 2022

    Erfolgte 2023 eine Anschaffung: ja

    Voraussichtliche Anschaffungskosten: 2100 Euro

    Maximal möglicher IAB: 1050 Euro

    Davon in Vorjahren in Anspruch genommen: 1050 Euro

    und

    Unter "Hinzurechnung im Jahr der Anschaffung" trage ich nun ein:

    Tatsächliche Anschaffungskosten 2023: 2100 Euro

    Was ist jetzt mit dem Herabsetzungsbetrag? "Nein" ist wie eingangs erwähnt vorausgewählt, und auch hier

    VonNixNeAhnung
    25. März 2022 um 06:53

    wurde einem Nutzer laut eigenen Angaben vom Support dazu geraten, es beim "nein" zu belassen.

    Ist das korrekt so, bzw. vorteilhaft? Oder sollte ich "ja" auswählen?

    und

    b) die Inanspruchnahme in der Buchhaltung

    Das bezieht sich auf die Eintragungen unter Betriebsvermögen -> Anlagevermögen -> Abschreibungen -> Anschaffungen, korrekt?

    Hier habe ich einen neuen Eintrag erzeugt, mit folgenden Angaben:

    Anschaffungskosten: 2100 Euro

    Herabsetzung beim IAB: 1050 Euro

    Erfolgt eine Rückgängigmachung: nein

    Sollen Sonderabschreibungen berücksichtigt werden: ja (warum auch nicht)

    Das scheint dann so zu passen, oder? Ist das die von Dir vorgeschlagene

    gesonderte Buchung, um die ursprünglichen Anschaffungskosten und den Anteil IAB nachweisen zu können

    ?

    Viele Grüße

    Ramin

  • Hallo,

    ich sehe eine solche Unterscheidung nicht (WISO Steuer 2024, für Steuerjahr 2023). Das Modul nennt sich einfach "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" und befindet sich unter "Selbständige".

    Viele Grüße

    Ramin

  • Also das Modul Einkommensteuer mit der vereinfachten EÜR.

    Ich musste erst einmal eine Musterdatei erstellen, da ich mit dem Modul Einnahmenüberschussrechnung arbeite (direkt darunter).

    Du wählst bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit aus

    Einkünfte - Betriebsvermögen - Anlagevermögen und Investitionsabzugsbeträge, hier dann die dritte Möglichkeit "Investitionsabzugsbetrag".

    Dort neuer Eintrag (oder - falls vorhanden - den bestehenden öffnen). Die Frage zur Anschaffung 2024 musst du bejahen und gibst dann die tatsächlichen Anschaffungskosten hier ein. Die HInzurechnung wird dann richtig in Zeile 86 gezeigt. Das Anlagengut musst du gesondert anlegen, das erfolgt nicht über den Eintrag beim IAB. Dies erfolgt im Bereich Abschreibungen

  • Danke für deine Ausführungen.

    So ganz klar komme ich aber damit nicht.

    Mein Vorgang:

    IAB in 2022 gebildet und in EÜR (WISO Steuer) in 2023 & 2024 übernommen.

    Dann habe ich im November 2024 eine PV-Anlage gekauft und anbezahlt. -> Wirtschaftsgut erzeugt

    Restzahlung nach Klärung von techn. Details im Januar 2025 -> Zugang zum Wirtschaftsgut

    Da der wirtschaftliche Übergang aber erst zum 01.01.2025 erfolgte beginnt hier die Abschreibung.

    Hier stehen jetzt die vollen Anschaffungskosten zur Abschreibung, ich möchte aber den 2022 gebildeten IAB einsetzen, so dass die Abschreibungssumme sich entsprechend reduziert.

    Wie gehe ich da vor?

    Meine bisherigen Versuche funktionieren leider nicht!