Fahrt mit dem Firmenwagen zur Firmenzentrale

  • Hallo,

    ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig.

    Meine Frau hat einen Firmenwagen. Mit dem Auto fährt sie hier in Frankfurt täglich ins Büro. Diese Fahrtkosten kann ich in der Steuererklärung angeben. So weit so gut.

    Alle paar Wochen muss sie auch zur Firmenzentrale nach Münster fahren, ca. 270 KM einfache Fahrt. Kann ich in der Steuererklärung auch diese Fahrten mit angeben?

    Vielen Dank schon mal

    Grüße

    Toni G.

  • Diese Fahrtkosten kann ich in der Steuererklärung angeben.

    Nein, du kannst nur die Entfernungspauschale geltend machen.

    Aber auch nur insoweit der Arbeitgeber den dafür vorgesehen geldwerten Vorteil versteuert.

    Genau das wurde Dir aber auch schon vor sieben (!) Jahren erläutert: Wege zur Arbeit bei Firmenwagennutzung

    Alle paar Wochen muss sie auch zur Firmenzentrale nach Münster fahren, ca. 270 KM einfache Fahrt. Kann ich in der Steuererklärung auch diese Fahrten mit angeben?

    Insoweit entstehen ihr keine Kosten und sie kann auch nichts absetzen.

  • Hallo Charlie49

    vielen Dank für die Antwort.

    Ich meinte auch die Entfernungspauschale. Der Unterschied zu meiner Anfrage vor 7 Jahre ist, dass es diesmal um die Fahrten in die Zentrale geht und ob hier auch die Entfernungspauschale geltend gemacht werden kann. Die Kosten, die ihr entstehen ist die Versteuerung des Firmenwagens.

    Danke & Gruß

    Toni

  • Der Unterschied zu meiner Anfrage vor 7 Jahre ist, dass es diesmal um die Fahrten in die Zentrale geht und ob hier auch die Entfernungspauschale geltend gemacht werden kann. Die Kosten, die ihr entstehen ist die Versteuerung des Firmenwagens.

    Nein, die "Kosten" nach 1%-/0,03%-Regelung gelten für die privatfahrten. Für die betrieblichen Fahrten entstehen ihr keinerlei Kosten, weshalb wir die Frage bereits verneint haben:

    Insoweit entstehen ihr keine Kosten und sie kann auch nichts absetzen.