Umsatzsteuererklärung von Steuererklärung aus EÜR automatisch erzeugen lassen

  • Hallo zusammen,

    ich muss für das Jahr 2023 das erste Mal eine Umsatzsteuererklärung abgeben, da ich von der Kleinerzeugerregelung rausgeflogen bin wegen 700€ zuviel Einnahmen.

    Dem Finanzamt habe ich eine Steuererklärung abgegeben, so wie jedes Jahr. Nun kam prompt die Nachforderung: Umsatzsteuererklärung.

    Ich habe keine Ahnung von Steuern, deshalb benutze ich WISO, also habe ich auch hier keine Ahnung was zu tun ist.

    Der KI Bot sagt mir, dass ich aus der EüR (Registerkarte Einküfte => Einnahmen-Überschuss-Rechnung) eine Umsatzsteuererklärung erzeugen kann, wenn ich die Schaltfläche "Übernahme in Umsatzsteuererklärung" aktiviere. Diese ist jedoch nicht aufzufinden. Ich sitze seit Stunden dran, das Netz bringt sonst keine Hilfe. Muss ich diese Umsatzsteuererklärung vorher manuell erzeugen? Was mache ich falsch?

    Unter folgenden hier relevanten Angaben habe ich die Steuererklärung abgegeben:

    Angaben unter Einkünfte: Art der Gewinnermittlung => EüR

    Angaben unter EüR: Angaben zur Umsatzsteuer => Umsatzsteuerpflichtig

    Ich muss das irgendwie automatisch machen können, die ganzen Daten gebe ich ganz sicher nicht nochmal irgendwo ein.

    Zum Hintergrund: Selbständiger Landwirt, Wirtschaftsjahr von Juli bin Juni.

    Bin für Tipps dankbar. Gruß

  • Hallo zusammen,

    ich muss für das Jahr 2023 das erste Mal eine Umsatzsteuererklärung abgeben, da ich von der Kleinerzeugerregelung rausgeflogen bin wegen 700€ zuviel Einnahmen.

    Meinst du die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG? Die gilt auch für andere Gewerbetreibende und Freiberufler, die nicht "erzeugen".

    Der KI Bot sagt mir, dass ich aus der EüR (Registerkarte Einküfte => Einnahmen-Überschuss-Rechnung) eine Umsatzsteuererklärung erzeugen kann, wenn ich die Schaltfläche "Übernahme in Umsatzsteuererklärung" aktiviere. Diese ist jedoch nicht aufzufinden. Ich sitze seit Stunden dran, das Netz bringt sonst keine Hilfe. Muss ich diese Umsatzsteuererklärung vorher manuell erzeugen? Was mache ich falsch?

    Unter folgenden hier relevanten Angaben habe ich die Steuererklärung abgegeben:

    Angaben unter Einkünfte: Art der Gewinnermittlung => EüR

    Angaben unter EüR: Angaben zur Umsatzsteuer => Umsatzsteuerpflichtig

    Warum versuchst du nicht wie angegeben diese Schaltfläche anzuklicken? Du hast die EÜR, dort gibt es diesen Menüpunkt.

  • ich muss für das Jahr 2023 das erste Mal eine Umsatzsteuererklärung abgeben, da ich von der Kleinerzeugerregelung rausgeflogen bin wegen 700€ zuviel Einnahmen.

    Da "fliegt" man nicht einfach raus. Die maßgeblichen Umsatzgrenzen stehen deutlich im Gesetz und jeder kann, bzw. muss, sich darauf einstellen.

    Unter folgenden hier relevanten Angaben habe ich die Steuererklärung abgegeben:

    Angaben unter Einkünfte: Art der Gewinnermittlung => EüR

    Angaben unter EüR: Angaben zur Umsatzsteuer => Umsatzsteuerpflichtig

    Was hast Du in welchem Modul von WISO Steuer denn angelegt? Aus der vereinfachten EÜR im ESt-Modul kann man keine USt-Erklärung und bei Buchen im gesonderten EÜR-Modul ist das bei den Auswertungen eigentlich selbsterklärend. Das haben wir auch schon oft erklärt und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar.

    Bereinigte Screenshots wären ggf. hilfreich.

  • Danke für die Antworten. Nun habe ich ja die Steuererklärung schon abgegeben.
    Wie gehe ich jetzt vor?

    Muss ich Angaben aus den bisherigen Formularen löschen bzw alles löschen und nochmals von vorne anfangen?

    Die Einnahmen habe ich ja schon eingegeben....nur wohl im falschen Formular.

    Mal ganz allgemein: Wenn ich mich weigere, die Umst-Erklärung abzugeben, was passiert? Eine Steuerschätzung mit Strafzahlung?

  • Die Einnahmen habe ich ja schon eingegeben....nur wohl im falschen Formular.

    Nein, Du hast noch keine USt-Erklärung abgegeben.

    Mal ganz allgemein: Wenn ich mich weigere, die Umst-Erklärung abzugeben, was passiert? Eine Steuerschätzung mit Strafzahlung?

    Selbstverständlich wird man dann wegen Nichtabgabe geschätzt mit Verspätungszuschlag etc.; Zinsen ja ggf. sowieso. Wenn man sich dann unbedingt Ärger einhandeln möchte und sich beim FA in den Vordergund spielen will.

    Das/die Folgejahr/e hast Du dann hinsichtlich des § 19 UStG hoffentlich auch im Auge.

  • miwe4 4. März 2025 um 14:06

    Hat den Titel des Themas von „Umsatzsteuererklärung von Steuererklärung aus EüR automatisch erzeugen lassen“ zu „Umsatzsteuererklärung von Steuererklärung aus EÜR automatisch erzeugen lassen“ geändert.
  • Die Einnahmen habe ich ja schon eingegeben....nur wohl im falschen Formular.

    Nein, Du hast noch keine USt-Erklärung abgegeben.



    Die Einnahmen habe ich ja schon eingegeben....nur wohl im falschen Formular.

    Nein, Du hast noch keine USt-Erklärung abgegeben.

    Mal ganz allgemein: Wenn ich mich weigere, die Umst-Erklärung abzugeben, was passiert? Eine Steuerschätzung mit Strafzahlung?

    Selbstverständlich wird man dann wegen Nichtabgabe geschätzt mit Verspätungszuschlag etc.; Zinsen ja ggf. sowieso. Wenn man sich dann unbedingt Ärger einhandeln möchte und sich beim FA in den Vordergund spielen will.

    Das/die Folgejahr/e hast Du dann hinsichtlich des § 19 UStG hoffentlich auch im Auge.

    Ok, das heißt alle Daten, die in diesem Modul eingeben und abschicken, das bereits abgegebene ignorieren?

    Ne, das war das letzte Mal mit dieser Software, gehe für das kommende Geschäftsjahr wieder zum Steuerberater, das ist mir zu mühsam.

  • Ok, das heißt alle Daten, die in diesem Modul eingeben und abschicken, das bereits abgegebene ignorieren?

    Wieso ignorieren? Du musst eine Umsatzsteuererklärung mit dem entsprechenden Modul ausfüllen. Und da ist ja bisher noch nichts ausgefüllt oder gar abgegeben. Die Bemessungsgrundlagen musst Du dann aus Deinen Umsätzen laut EÜR errechnen. Ggf. an die Vorsteuer denken. Abgesehen davon gibt es bei L+F ja diverse Besonderheiten, die Du ggf. mit einem Steuerberater besprechen solltest.

  • OK ich habe mich falsch ausgedrückt: Meine Einnahmen habe ich in der Steuererklärung eingetragen, die ich bereits abgegeben habe.

    Ich habe in der L+F lächerliche 3 Positionen im WJ 22/23 gehabt:

    x€ Pachteinkunft
    x€ Vermietung eines Stadels
    x€ Zuschuss EU Fördermittel

    Vorsteuer habe ich bisher nicht gezahlt. Irgendwie muss ich das noch in das Formular bekommen.

  • OK funktioniert nicht. Ich kann keine Ausgaben eingeben.

    1. Wo finde ich das EüR Modul für Selbständige (Landwirte)? Das muss ja unter Einkommenssteuer zu finden sein. Hier raus muss sich wohl der Betrag generieren lassen. Aktiviere ich das mit dem Button wie im Anhang vermerkt?

    2. Benötige ich ein separates Elster Zertifikat für die Umsatzsteuererklärung? Das Web Modul lässt mich das nicht abschicken.

  • Wo suchst Du, wenn man Dir ausdrücklich schreibt "Umsatzsteuererklärung"?

    ... gehe für das kommende Geschäftsjahr wieder zum Steuerberater, das ist mir zu mühsam.

    Warum "wieder"? Wenn Du wirklich bei einem bekannt bist, dann solltest Du es möglichst schon morgen einplanen.

  • Was hast Du in welchem Modul von WISO Steuer denn angelegt? Aus der vereinfachten EÜR im ESt-Modul kann man keine USt-Erklärung und bei Buchen im gesonderten EÜR-Modul ist das bei den Auswertungen eigentlich selbsterklärend. Das haben wir auch schon oft erklärt und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar.

    OK dann suche ich dieses gesonderte EÜR-Modul, ob in ESt oder USt-Erklärung. Selbsterklärend ist das für den Laien nicht. Es gibt in der USt weder Erklärvideos noch den Chat. Ohne Kenntnisse ist man hier im Gegensatz zur "normalen" Steuererklärung komplett aufgeschmissen. Brauche ich für die seperate Erklärung auch ein seperates Zertifikat?

  • Schau Dir doch einfach mal Zeile für Zeile an, was in der Web-Version überhaupt zur Verfügung steht!

    ... Deinem Screenshots nach zu urteilen nutzt Du die Web-Version. Also dann:

  • Anscheinend ja nicht viel. Eine EüR kann man jedenfalls nicht finden.

    Ich kenne weder Web-Version noch Desktop Version des UmSt-Erklärung, habe selbst keinen Vergleich. Ich habe nur gerade gelesen, dass erstere wohl sehe eingeschränkt ist. Echt der Hammer, da zahlt man für eine Lizenz und bekommt den vollen Umfang gar nicht.

  • Ich kenne weder Web-Version ...

    ... Deinem Screenshots nach zu urteilen nutzt Du die Web-Version. Also dann:

    UmSt-Erklärung

    =

    Umsatzsteuererklärung

    Und das ist in der Web-Version doch wohl unschwer zu finden.

    Sorry, aber ich bin hier jetzt raus. Du solltest Dich an (D)einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • miwe4: Danke für deine Erklärversuche, aber die verwirren mich mehr als sie helfen. Andauernd einen Screen mit einem markierten Einkommenssteuer-Modul zu posten, was soll das?

    Kann mir bitte jemand noch beantworten, ob man eine separates Elster Zertifikat für die Abgabe benötigt?