Elektronischer Bescheid wird nicht im Programm gespeichert?

  • Liebe Experten,

    hier eine Frage, die mich schon länger bewegt:

    Wiso Steuer bietet die schöne Möglichkeit, die elektronischen Steuerbescheide des Finanzamts per Elster abzuholen und die Daten des Bescheids mit den vom Programm errechneten Daten zu vergleichen. Das funktioniert auch.

    Die per Elster abgeholten Daten werden aber offensichtlich nicht im Programm gespeichert. Wenn man das Programm schließt und eine Sekunde später wieder öffnet, muß man für einen nochmaligen Vergleich der errechneten Daten mit dem tatsächlichen Bescheid den Letzteren erneut per Elster abholen lassen.

    Das wäre inakzeptabel:

    Erstens nervt es. Zweitens, und das ist wichtiger, hält das Finanzamt den elektronischen Bescheid nur für relativ kurze Zeit vor (für ein paar Monate, soweit ich weiß). Das heißt, daß nach Ablauf dieser Frist der Vergleich zwischen den vom Programm berechneten Daten und dem tatsächlichen Bescheid nicht mehr möglich ist.

    Ich gehe davon aus, daß der Fehler auf meiner Seite liegt. Was mache ich falsch?

    Viele Grüße und vorab vielen Dank,

    Quantensprung

  • Die per Elster abgeholten Daten werden aber offensichtlich nicht im Programm gespeichert.

    Natürlich wird der abgeholte digitale Bescheid auch gespeichert.

    Ich gehe davon aus, daß der Fehler auf meiner Seite liegt. Was mache ich falsch?

    Im Zweifel nicht richtig gespeichert.

    Aber wo schaust Du?

  • Natürlich wird der abgeholte digitale Bescheid auch gespeichert.

    Der Punkt ist wohl, daß hier mal wieder der elektronische Bescheid und die Bescheiddaten in einen Topf geworfen werden. Zumindest sprachlich.

    Wenn man nur die Bescheiddaten abruft für den Vergleich, dann ist es in der Tat so, daß man diese beim nächsten Öffnen des Steuerfalls wieder abrufen muß. Aber man kann diesen Vergleich bei Bedarf als PDF extern speichern.

    Nur der elektronische Bescheid wird mit dem Steuerfall zusammen abgespeichert.

  • Vielen Dank für die Antwort!

    Die Stelle, an der ich nachsehen möchte, ist die im Screenshot gezeigte. Wenn ich hier auf "Steuerbescheid prüfen" klicke, öffnet sich die Maske zur Eingabe des Paßworts für das Elster-Zertifikat, und die Daten werden dann erneut heruntergeladen.

    Eine andere Stelle, an der ich die Prüfung neu anstoßen könnte, habe ich nicht gefunden. Ich würde mir einfach gerne die vom Finanzamt berechneten Daten im Vergleich mit den vom Programm berechneten Daten auch in ein paar Jahren nochmals ansehen können.

  • Zweitens, und das ist wichtiger, hält das Finanzamt den elektronischen Bescheid nur für relativ kurze Zeit vor (für ein paar Monate, soweit ich weiß). Das heißt, daß nach Ablauf dieser Frist der Vergleich zwischen den vom Programm berechneten Daten und dem tatsächlichen Bescheid nicht mehr möglich ist.

    Doch, das ist möglich. Die Bescheiddaten werden nur nach 6 Monaten automatisch gelöscht, wenn sie nicht abgeholt wurden.

    Der elektronische Bescheid hingegen wird nicht unbegrenzt aufbewahrt.

  • Die Stelle, an der ich nachsehen möchte, ist die im Screenshot gezeigte. Wenn ich hier auf "Steuerbescheid prüfen" klicke, öffnet sich die Maske zur Eingabe des Paßworts für das Elster-Zertifikat, und die Daten werden dann erneut heruntergeladen.


    Eine andere Stelle, an der ich die Prüfung neu anstoßen könnte, habe ich nicht gefunden. Ich würde mir einfach gerne die vom Finanzamt berechneten Daten im Vergleich mit den vom Programm berechneten Daten auch in ein paar Jahren nochmals ansehen können.

    Wie gesagt, als PDF speichern oder einfach nach Jahren neu abrufen.

  • Der Punkt ist wohl, daß hier mal wieder der elektronische Bescheid und die Bescheiddaten in einen Topf geworfen werden. Zumindest sprachlich.


    Wenn man nur die Bescheiddaten abruft für den Vergleich, dann ist es in der Tat so, daß man diese beim nächsten Öffnen des Steuerfalls wieder abrufen muß. Aber man kann diesen Vergleich bei Bedarf als PDF extern speichern.

    Was ist der Unterschied zwischen den Bescheiddaten und dem elektronischen Bescheid?

    Aber der Tip mit dem Speichern als PDF ist schon einmal gut. Das würde mir genügen.

    Nur der elektronische Bescheid wird mit dem Steuerfall zusammen abgespeichert.

    Wie kann man den elektronischen Bescheid aufrufen bzw. ansehen?

  • Was ist der Unterschied zwischen den Bescheiddaten und dem elektronischen Bescheid?

    ELSTER - Hilfe (Kurzfassung: ausgewählte Rohdaten vs. Komplettbescheid als PDF).

    Aber der Tip mit dem Speichern als PDF ist schon einmal gut. Das würde mir genügen.

    Findest Du im Vergleich.

    Wie kann man den elektronischen Bescheid aufrufen bzw. ansehen?

    Den mußt Du in ELSTER einstellen, dann bekommst Du ihn direkt angezeigt beim Klick auf den Prüfungs-Button:

  • Den mußt Du in ELSTER einstellen, dann bekommst Du ihn direkt angezeigt beim Klick auf den Prüfungs-Button:

    Vielen Dank für die erneute Hilfe!

    Ich habe auf elsteronline.de vor längerer Zeit bereits die "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" erteilt, übrigens auf Vorschlag des Finanzamts hin. Ist es das, was Du meinst? Das einzige Ergebnis der Aktion war jedenfalls eine Zeitverschwendung: Das Finanzamt schreibt mir seitdem regelmäßig, daß eine elektronische Bekanntgabe nicht möglich war (Bayern halt).

    Vielleicht ist das Grund dafür, daß Wiso Steuer mir diese Anzeige nicht anbietet.

    Was mich aber noch ein bißchen stutzig macht: In meinem Screenshot heißt es "Steuerbescheid prüfen", in Deinem Screenshot heißt es "Steuerbescheid: Daten prüfen". Woher diese Differenz kommen könnte, ist mir nicht klar.

  • Doch, das ist möglich. Die Bescheiddaten werden nur nach 6 Monaten automatisch gelöscht, wenn sie nicht abgeholt wurden.

    Das wußte ich noch nicht. Vielen Dank für die Info! Das heißt, die einmalige Abholung sorgt für unbegrenzte (oder zumindest langfristige) Aufbewahrung. Ob man aber in 5 Jahren diese Daten noch mit Wiso Steuer 2024 abholen kann? Da wäre ich eher skeptisch 🫢

    OK, aber es gibt ja jetzt einen vernünftigen Workaround, nämlich das Abspeichern des Vergleichs als PDF. Diese funktioniert aber nur, wenn die Bescheid-Daten des Finanzamts von der Berechnung des Programms abweichen. Bei Übereinstimmung macht man sich eben einen entsprechenden Vermerk in einer kleinen Text-Datei im selben Verzeichnis, das paßt schon so.

    Viele Grüße und nochmals danke!

  • Aber insgesamt und als Fazit:

    Wiso Steuer sollte wirklich dahin weiterentwickelt werden, daß die Rohdaten des Bescheids und nicht nur der PDF-Bescheid zusammen mit dem Steuerfall abgespeichert werden. Das wäre eine wesentliche Verbesserung an der an sich schon guten Software, vor allem weil der PDF-Bescheid im Entwicklungsland Deutschland oft nicht zur Verfügung steht.

    Ein Abspeichern des Vergleichs als PDF nach der Abholung der Rohdaten ist ein guter Workaround, aber dann doch noch kein gleichwertiger Ersatz.

    Ansonsten: Weiter so mit der Software und dem guten Support im Forum! Ich bin wirklich dankbar dafür.

  • Das heißt, die einmalige Abholung sorgt für unbegrenzte (oder zumindest langfristige) Aufbewahrung. Ob man aber in 5 Jahren diese Daten noch mit Wiso Steuer 2024 abholen kann?

    Der Bescheid bleibt immer in Deinem Elster-Account verfügbar.

    Wiso Steuer sollte wirklich dahin weiterentwickelt werden, daß die Rohdaten des Bescheids und nicht nur der PDF-Bescheid zusammen mit dem Steuerfall abgespeichert werden.

    Seine Rohdaten, die dem Bescheid zugrunde liegen wird Dir das FA niemals übermitteln, damit der digitale Bescheid dauerhaft unveränderbar bleibt. Die diesem zugrunde liegenden Daten hast Du selber in Deiner Datei gespeichert, da es sich im Wesentlich um die von Dir übermittelten Daten handelt. Und die Abweichungen teilt Dir das FA mit und die kannst Du dann als Bescheiddaten abrufen und das Programm vergleicht es mit Deinen Daten. Mehr lässt das Elster der Finanzverwaltung nicht zu.

    ... vor allem weil der PDF-Bescheid im Entwicklungsland Deutschland oft nicht zur Verfügung steht.

    Er steht immer zur Verfügung, wenn Du ihn vorher ausdrücklich beantragt hast. Und nur dann entfällt eben der aktuell noch vorgesehene Papierbescheid.

    Ich habe auf elsteronline.de vor längerer Zeit bereits die "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" erteilt, übrigens auf Vorschlag des Finanzamts hin. Ist es das, was Du meinst? Das einzige Ergebnis der Aktion war jedenfalls eine Zeitverschwendung: Das Finanzamt schreibt mir seitdem regelmäßig, daß eine elektronische Bekanntgabe nicht möglich war (Bayern halt).

    Gerade Bayern ist da oft vorne vor und im Zweifel liegt dann der Fehler beim Anwender. Und ansonsten gibt es auch da im Finanzamt sicherlich einen Elster-Beauftragten, der sich dem Problem dauerhaft annimmt.

  • Gerade Bayern ist da oft vorne vor und im Zweifel liegt dann der Fehler beim Anwender.

    Bei uns (Bayern) funktioniert die elektronische Bekanntgabe des elektronischen Steuerbescheids seit der Einrichtung im März 2023 problemlos. Man kann

    sich den Status im eigenen ELSTER-Account unter Formulare & Leistungen > Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe anzeigen lassen.

  • Ich habe auf elsteronline.de vor längerer Zeit bereits die "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" erteilt, übrigens auf Vorschlag des Finanzamts hin. Ist es das, was Du meinst?

    Ja.

    Das einzige Ergebnis der Aktion war jedenfalls eine Zeitverschwendung: Das Finanzamt schreibt mir seitdem regelmäßig, daß eine elektronische Bekanntgabe nicht möglich war (Bayern halt).

    Mit welcher Begründung? Ist ja offensichtlich nicht allgemein so, wie Charlie49 belegt.

    Was mich aber noch ein bißchen stutzig macht: In meinem Screenshot heißt es "Steuerbescheid prüfen", in Deinem Screenshot heißt es "Steuerbescheid: Daten prüfen". Woher diese Differenz kommen könnte, ist mir nicht klar.

    Die Beschriftung ist abhängig davon, was konkret möglich ist (Bbescheiddaten oder PDF Bescheid).

    Das wußte ich noch nicht.

    Steht so in den Benachrichtigungs-E-Mails.

    Das heißt, die einmalige Abholung sorgt für unbegrenzte (oder zumindest langfristige) Aufbewahrung. Ob man aber in 5 Jahren diese Daten noch mit Wiso Steuer 2024 abholen kann?

    Das lese ich aus der Formulierung in der E-Mail:

    Zitat von ELSTER Benachrichtigung

    [...]

    für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Finanzbehörde (Sachsen-Anhalt) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid ... zur Abholung bereitgestellt.

    Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem ... auf Ihren PC herunterladen!

    Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

    [...]

    Da wäre ich eher skeptisch

    Ich habe mit dem Steuer-Sparbuch 2021 (das ist das älteste, was ich noch installiert habe auf meinem aktuellen Rechner) ohne Problem die Daten abholen können.