Verlustvortrag

  • Hallo liebe Community,

    ich habe gerade folgendes Problem.

    Aktuell erstelle ich meine Steuererklärung mit Einnahmen-Überschussrechnung für 2023. (Kleinunternehmer-Regelung)

    Ich habe in den Jahren 2021 und 2022 mit dem Kleinunternehmen Verluste gemacht, diese wurden auch immer mit angegeben und vom Finanzamt auch nicht bemängelt.

    Die Rückerstattungen haben in den beiden Jahren korrekt gepasst zu dem was WISO errechnet hat.

    Nun wurden 2023 gute Gewinne erzielt, allerdings wo kann ich dem vorherigen Steuerbescheid denn den noch offenen Verlust entnehmen und wo trage ich diesen in die aktuelle Steuererklärung in WISO ein ?

    Auf dem Steuerbescheid aus 2022 steht folgendes:

    Einkünfte aus Gebewerbebetrieb

    als Einzelunternehmer bspw: -20.000

    Wie kann ich denn jetzt mit den Zahlen auf dem Bescheid errechnen, wie hoch der Verlust noch ist nachdem was an Steuer in 2022 zurückgezahlt wurde ?

    Die einfachste Beispielrechnung wäre ja: Einkünfte aus Gewerbebetrieb = bspw. -20.000 / Erstattung der Steuer in diesem Jahr waren bspw. 10.000 = Verlustvortrag von 10.000 für das Jahr 2023 ?

    Falls das so ist, wo muss das rein und kann ich das für das Jahr 2021 auch noch machen ? Da waren die Verluste auch noch höher als die Erstattung, aber ich befürchte ich hatte den noch übrigen Verlust auch nicht in 2022 angeben sondern nur die in dem Jahr entstanden Verluste eingetragen.

    Vielen Dank vorab.

  • Die einfachste Beispielrechnung wäre ja: Einkünfte aus Gewerbebetrieb = bspw. -20.000 / Erstattung der Steuer in diesem Jahr waren bspw. 10.000 = Verlustvortrag von 10.000 für das Jahr 2023 ?

    Bezüglich der Einkommensteuer solltest Du da einmal die erweiterte Forumssuche nutzen oder aber auch in den § 10d EStG schauen.

    Sofern sich in den Vorjahren ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergeben haben sollte, hat das Finanzamt jeweils Bescheide über den Verbleibenden verlustvortrag auf den 31.12.d.J. erstellt und versendet. Diese sind dann im Rahmen der ESt-Erklärung des Folgejahres unter Verlustvortrag ins Programm zu übernehmen, damit das Programm richtig rechnen kann. Das FA setzt diese Verlustvorträge aber von Amts wegen an.

  • Sag ich ja:

    Sofern sich in den Vorjahren ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergeben haben sollte, ...

    Denn:

    ich mache gerade die Steuer für 2022 und habe in diesem Jahr den Arbeitgeber gewechselt.

    1. 01.01. - 30.03 -

    2. 01.04 - 31.12 -

  • Hallo, ich habe den Betrag für den verlustvortrag. Jetzt ist allerdings die Frage, wo ich den vortragsfähigen Gewerbeverlust in Wiso Steuer eintrage. Es gibt ein Formular unter "Sonstige Angaben - Verlustvortrag". Die hier aufgeführten Einkunftsarten passen jedoch nicht zum Gewerbe. Der KI-Chat (nicht sehr zuverlässig, wenn ihr mich fragt) hat keine Antwort geliefert außer, ich solle es nicht in den o.g. Formular unter "Alle anderen nichtaufgeführten Einkünfte" eintragen.

    Wo ist der Gewerbeverlustvortrag einzutragen?

  • Wo ist der Gewerbeverlustvortrag einzutragen?

    Das bzw. die Vorgehensweise steht doch oben: Forumssuche nutzen.

    Der vortragsfähige Verlust aus der Gewerbesteuererklärung hat nichts mit dem Verlustvortrag i.S.d. § 10d EStG, der aus der, vereinfacht gesagt, ESt-Erklärung resultiert, zu tun.