Wo sind Verluste in der Feststellungserklärung einzutragen?

  • Hallo zusammen,

    Meine Nichten und ich haben eine Ferienwohnung in der Schweiz geerbt und vermieten diese. Auf die Einnahmen zahlen wir in der Schweiz Steuern, leben alle aber in DE. 2023 ist die Firma, die für uns die Vermittlung übernommen hat, Konkurs gegangen und wir haben einen Verlust von ca. 8000 CHF eingesteckt. Das sollte man doch mit den Einnahmen gegenrechnen können?

    (Wir hatten eine Bewirtschaftungvereinbarung mit der Firma (einer GmbH), was uns aber zum Gläubiger machen sollte...? Also kein Verlust aus beschränker Haftung als Kommandist (?) und somit sind wir nicht Anlage FE 5)


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Das hat doch erst einmal nicht mit der Eintragung zu tun. Einkünfte aus Beteiligungen sind immer unter diesen einzugeben, sofern tatsächlich relevant und zu berücksichtigen. Das ist aber erst einmal zu prüfen.

    Dem Forum ist eine steuerliche Beratung in der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.

    Du solltest Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • miwe4 1. März 2025 um 13:51

    Hat das Thema geschlossen.