Hallo,
betrifft: Allgemeine Ausgaben /Unterhalt an bedürftige Personen
Sachlage:
Ich bin verheiratet, lebe mit meiner Ehefrau und unserer gemeinsamen studierenden Tochter (26) in einem Haushalt. Meine Frau und ich machen getrennte VA.
Meine Frau und ich unterstützen unsere Tochter (Zahlung Studiengebühren und sonstiges).
Meine Tochter gilt steuerlich ganzjährig als bedürftig.
Frage:
Kann ich in unserer Situation (verheiratet) Naturalunterhalt für meine Tochter ansetzen (982 € / Mon) ?
Kann der Ansatz des Naturalunterhaltes auch auf beide Partner verteilt werden ?
Wenn ja wie, je zur Hälfte oder kann jeder von uns die 982 € ansetzen ?
Besteht z.B. auch die Möglichkeit, dass ich den NU mit 982 €/monatl. ansetze und meine Frau ihre tatsächlichen Ausgaben ?
Freue mich auf eure Antworten,
Stephan ![]()