Ausrüstung aus Anlagevermögen verkaufen - Besteuerung und Rechnungsstellung, Verbuchung in Wiso

  • Hallöchen,

    ich bin seit wenigen Jahren als Kleinunternehmer nebenbei selbstständig.

    In meinem Anlagevermögen rechne ich Kameraausrüstung an. Wenn ich aber erst vor 2 Jahren z.B. etwas hinzugefügt habe, was also noch nicht komplett abbezahlt ist, wie kann ich das legal korrekt verkaufen und verbuchen?


    Ich plane, Ausrüstung an ein Unternehmen zu verkaufen, die einen Ankaufservice haben. Dort habe ich die Option eines "nicht Mehrwertsteuerpflichtigen" oder "Mwst-pflichtigen" Verkaufs.

    Bei letzterem muss ich dem Unternehmen eine Rechnung ausstellen, bei ersterer Option wird dies nicht verlangt.
    Ich müsste doch sowieso eine Rechnung ausstellen, wenn ich aus dem Anlagenverzeichnis etwas verkaufe, korrekt?
    Und bin ich auch beim Verkauf als Kleinunternehmer nicht Mwst.-pflichtig?

    So wie ich es verstehe müsste ich die Option "nicht Mwst.-pflichtig" beim Ankauf auswählen, dann wird der Ankauf beim Händler differenzbesteuert.
    Ich schreibe dann dennoch eine Rechnung an das Unternehmen (welches diese nicht von mir haben möchte) für meine Steuererklärung und nehme die Ausrüstung aus dem Anlagenverzeichnis.

    Habe ich das soweit richtig verstanden? Muss ich da in Wiso Software noch etwas beachten, wenn ich etwas aus dem Anlageverzeichnis entnehme? :wacko:

    Für meinen konkreten Fall habe ich leider keine stimmigen Aussagen im Netz gefunden, aber einen Steuerberater wollte ich dafür nicht einschalten, da sich das finanziell vermutlich nicht lohnt (?).

    Verkauf an Private fällt sowieso weg, da ich keine Gewährleistung geben möchte und das bei dem Ankaufservice auch nicht nötig ist.
    Kann mir jemand Tipps geben, wo ich mich dazu belese oder wie man es korrekt macht?

  • wie kann ich das legal korrekt verkaufen und verbuchen?

    Buchwert zum 31.12. des Vorjahres abzüglich der Abschreibung des laufenden Jahres bis zum Abgang. Das ist der Restbuchwert.

    Bekommst du mehr, ist das ein Anlagenabgang mit Buchgewinn.

    Ich müsste doch sowieso eine Rechnung ausstellen, wenn ich aus dem Anlagenverzeichnis etwas verkaufe, korrekt?
    Und bin ich auch beim Verkauf als Kleinunternehmer nicht Mwst.-pflichtig?

    Rechnung stellen, aber als § 19 UStG.-Kleinunternehmer ohne USt. Ausweis

    müsste ich die Option "nicht Mwst.-pflichtig" beim Ankauf auswählen,

    kommt auf Dein Fakturierungs,-u. Buchhaltungsprogramm an. Was Du in den Firmenstammdaten angegeben hast.

    (welches diese nicht von mir haben möchte)

    dazu äußere ich mich besser nicht, kannst aber (D)einen StBer.dazu fragen. Was ich Dir dringenst anrate.

    da ich keine Gewährleistung geben möchte

    könnte man vertraglich ausschließen.

    wo ich mich dazu belese

    man könnte die alte KI Google befragen und sich die Antworten passend biegen.

    Aber es gibt sicher auch im Netz Seiten, die das gut erklären.

    Aber auch die Hilfe des entsprechenden Programms gibt viel her.

  • ... Rechnung an das Unternehmen (welches diese nicht von mir haben möchte)

    Weil die sicherlich im Wege der Gutschrift abrechnen.

    Muss ich da in Wiso Software noch etwas beachten, ...

    Welche Software, da es hier nun wirklich mehrere gibt, die in infrage kommen (siehe Unterforen).

    Für meinen konkreten Fall habe ich leider keine stimmigen Aussagen im Netz gefunden, ...

    Und warum nutzt Du nicht dioe erweiterte Forumssuche, sondern nimmst den unnötigen Umweg über die Suchmaschinen? Die Frage wurde zu eigentlich jeder Software von Buhl schon mehrfach beantwortet.

    ... aber einen Steuerberater wollte ich dafür nicht einschalten, da sich das finanziell vermutlich nicht lohnt (?).

    Aber als eingehende steuerliche Erstberatung scheinbar durchaus angezeigt wäre.

  • Vielen lieben Dank schon mal für eure Tipps!

    Dann habe ich es soweit jetzt verstanden und meinem Verkauf sollte nichts mehr im Wege stehen.

    Ist aber voll richtig, dass prof. Beratung da lohnen kann, ich werde schauen, dass ich einen Steuerberater aufsuche,

    falls es mit dem Gewerbe noch weitergehen soll.

    Und warum nutzt Du nicht dioe erweiterte Forumssuche, sondern nimmst den unnötigen Umweg über die Suchmaschinen? Die Frage wurde zu eigentlich jeder Software von Buhl schon mehrfach beantwortet.

    Bin es anders herum gewohnt, dass über Suchmaschinen da mehr aufploppt. Tut mir Leid, hätte vorher doch nochmal direkt im Forum suchen sollen. Vielleicht lag es vor allem an der Formulierung...


    Welche Software, da es hier nun wirklich mehrere gibt, die in infrage kommen (siehe Unterforen).

    Wiso Steuer meinte ich.

    kommt auf Dein Fakturierungs,-u. Buchhaltungsprogramm an. Was Du in den Firmenstammdaten angegeben hast.

    Diese Option ist auf das Ankaufsformular der Firma bezogen, bei der ich verkaufen möchte, nicht auf meine Buchhaltung. Ich habe selber (noch) kein Programm für Buchhaltung.