Hallöchen,
ich bin seit wenigen Jahren als Kleinunternehmer nebenbei selbstständig.
In meinem Anlagevermögen rechne ich Kameraausrüstung an. Wenn ich aber erst vor 2 Jahren z.B. etwas hinzugefügt habe, was also noch nicht komplett abbezahlt ist, wie kann ich das legal korrekt verkaufen und verbuchen?
Ich plane, Ausrüstung an ein Unternehmen zu verkaufen, die einen Ankaufservice haben. Dort habe ich die Option eines "nicht Mehrwertsteuerpflichtigen" oder "Mwst-pflichtigen" Verkaufs.
Bei letzterem muss ich dem Unternehmen eine Rechnung ausstellen, bei ersterer Option wird dies nicht verlangt.
Ich müsste doch sowieso eine Rechnung ausstellen, wenn ich aus dem Anlagenverzeichnis etwas verkaufe, korrekt?
Und bin ich auch beim Verkauf als Kleinunternehmer nicht Mwst.-pflichtig?
So wie ich es verstehe müsste ich die Option "nicht Mwst.-pflichtig" beim Ankauf auswählen, dann wird der Ankauf beim Händler differenzbesteuert.
Ich schreibe dann dennoch eine Rechnung an das Unternehmen (welches diese nicht von mir haben möchte) für meine Steuererklärung und nehme die Ausrüstung aus dem Anlagenverzeichnis.
Habe ich das soweit richtig verstanden? Muss ich da in Wiso Software noch etwas beachten, wenn ich etwas aus dem Anlageverzeichnis entnehme? ![]()
Für meinen konkreten Fall habe ich leider keine stimmigen Aussagen im Netz gefunden, aber einen Steuerberater wollte ich dafür nicht einschalten, da sich das finanziell vermutlich nicht lohnt (?).
Verkauf an Private fällt sowieso weg, da ich keine Gewährleistung geben möchte und das bei dem Ankaufservice auch nicht nötig ist.
Kann mir jemand Tipps geben, wo ich mich dazu belese oder wie man es korrekt macht?