Wo Fahrten für Nebentätigkeit (selbstständig) eintragen?

  • Guten Abend ,

    ich habe eine Frage zum Kilometerpauschale .

    Ich bin Angestellter und trage meine gefahrenen Kilometer ordentlich ein.

    Nun hab ich ein selbständiges Kleingewerbe und möchte die Fahrten ebenfalls eintragen .

    1. Wo trage ich diese ein ? Dort wo ich auch die Km aus meinem Angestelltenverhältnis eintrage ?

    2. Hin und Rückfahrt oder nur eine Strecke ?

    3. Länge der Strecke und Anzahl der Tage im Jahr ?

    Viele Grüße und Danke für die Hilfe

  • Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Das sind Betriebsausgaben, die in die EÜR gehören.

    Wenn das Fahrzeug dem Betrieb gehört, sind alle mit dem Fahrzeug zusammenhängenden Kosten Betriebsausgaben. Die private Nutzung des Fahrzeugs muß dann aber versteuert werden, entweder nach Fahrtenbuch oder nach 1%-Regelung. Dazu kommen noch Feinheiten wie die Fahrten zu Deiner Betriebsstätte (falls Du eine solche hast), die gesonderten Regelungen unterliegen. Eine Kilometer-Pauschale ist dann irrelevant. Bei der Fahrtenbuch-Methode zählen die tatsächlichen Kosten, bei der 1%-Methode der Neupreis des Fahrzeugs (Listenpreis).

    Wenn das Fahrzeug Dir privat gehört, kann ich nichts Genaueres sagen, da ich selbst Bilanzierer bin und mich insofern mit der EÜR nicht auskenne. Der reinen Logik nach hast Du jedenfalls auf privater Seite Auslagen für den Betrieb. Da bei der EÜR aber vielleicht nicht zwischen Inhaber und Betrieb unterschieden wird, weiß ich nicht, wie das gebucht wird. Jedenfalls dürfte hier die km-Pauschale dann eine Rolle spielen, falls Du es einfach haben möchtest. Meines Wissens nach können aber auch in diesem Fall die tatsächlichen Kosten anteilig angesetzt werden. Das erfordert dann aber wieder weitgehende Nachweise.

  • Bleibt doch einfach mal bei der eigentlichen Fragestellung und bringt nicht unnötig Probleme rein. Vor allem nicht fiktive Sachverhalte unterstellen. Das geht alles an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Er fragt nach Kosteneinlage des privaten Kfz und das wurde beantwortet. Solange nichts anderes erwähnt ist bei so einem Minibetrieb von der Anwendung der Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 UStG auszugehen.

  • Billy 3. März 2025 um 09:36

    Hat das Thema geschlossen.
  • Billy 3. März 2025 um 09:36

    Hat den Titel des Themas von „Wo Fahrten für Nebentätigkeit (selbstständig) eintragen“ zu „Wo Fahrten für Nebentätigkeit (selbstständig) eintragen?“ geändert.